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Nachricht vom 16.06.2021    

Freibad Ransbach-Baumbach begrüßt wieder Badegäste

Die Verwaltung des Waldschwimmbads freut sich, wieder Gäste begrüßen zu dürfen und bittet Sie um Verständnis, dass beim Besuch des Freibades bestimmte Auflagen aus der Corona-Schutzverordnung einzuhalten sind.

Symbolfoto

Ransbach-Baumbach. Wer das Freibad Ransbach-Baumbach zukünftig besuchen möchte, muss vorab auf der Internetseite baeder.ransbach-baumbach.de im Ticketportal ein Online-Ticket buchen. Vor Ort kann keine Eintrittskarte gelöst werden.

Die Bezahlung ist über PayPal und Kreditkarte möglich. Rückgabe, Umtausch oder Stornierungen sind generell ausgeschlossen, außerdem sind die Tickets nicht übertragbar, Mehrfachkarten haben in der Corona-Zeit keine Gültigkeit. Die Vorgehensweise ist erforderlich, um die beschränkte Anzahl der Badegäste überwachen zu können und Warteschlangen mit erhöhter Infektionsgefahr zu vermeiden. Außerdem dient sie der erforderlichen Erfassung Ihrer Kontaktdaten, die später wieder gelöscht werden.

Nach der Buchung und Bezahlung erhält man einen QR-Code. Dieser gilt ausgedruckt oder auf dem Smartphone als elektronisches Ticket und wird beim Eintritt ins Bad dem Personal an der Kasse vorgezeigt und kann kontaktlos eingelesen werden. Der Erwerb einer Eintrittskarte vor Ort ist nicht mehr möglich.

Das Freibad hat täglich mit zwei Badezeiten geöffnet: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18.30 Uhr. Die über das Internet gekaufte Zugangsberechtigung gilt nur für die ausgewählte Badezeit. Das Online-Reservierungs-System zeigt Ihnen an, wie viele Plätze in der jeweiligen Schicht noch zur Verfügung stehen. Es erfolgt keine Erstattung für erworbene aber nicht eingelöste Tickets. Das Witterungsrisiko liegt beim Käufer. Sollte eine Badezeit vorzeitig beendet werden, zum Beispiel wegen Gewitter, erfolgt keine Kostenerstattung. Der Eintrittspreis beträgt für jede Badezeit einheitlich 4 Euro pro Person. Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind frei. Bedingt durch den deutlich erhöhten Aufwand werden ansonsten keine Vergünstigungen gewährt. Kinder unter 8 Jahren dürfen das Bad nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Mehrfachkarten werden in diesem Jahr nicht angeboten.

Falls Sie noch Gutscheine haben, können Sie diese in der nächsten Saison (wenn Corona bis dann kein Thema mehr ist) einlösen. Im Wartebereich vor der Kasse, dem Kiosk, am Ein- und Ausgang sowie vor den Toiletten und dem Umkleideraum ist eine FFP2- oder eine medizinische OP-Maske zu tragen. Am Platz kann sie abgenommen werden. Kinder unter 6 Jahren sowie Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen einen Mund-Nasenschutz nicht tragen dürfen, sind von der Verpflichtung befreit.



Beim Betreten des Bades müssen alle Gäste die Hände desinfizieren. Es stehen Desinfektionssäulen an mehreren Stellen im Bad bereit. Abstand halten ist auch in diesem Jahr das oberste Gebot. Es gilt im Wasser und an Land. Die Liegeflächen sind so abgetrennt, dass das Badpersonal Einsicht auf die gesamte Liegewiese hat. Auch hier ist die Abstandswahrung zu beachten. Leider müssen alle Bereiche geschlossen gehalten werden, bei denen die Abstands- und Hygieneregeln nicht sicher eingehalten werden können. Das betrifft das Beachvolleyballfeld und die große Rutsche.

Solange die Abstandsregeln beachtet werden, wird die kleine Wellenrutsche für die Kinder geöffnet. Die Startblöcke, sowie die Sprungtürme bleiben auch gesperrt. Alle Becken, auch das Planschbecken sind geöffnet. Zur Einhaltung des Abstandsgebotes und zur Vermeidung von direktem Begegnungsverkehr wurde ein Wegekonzept mit Richtungsvorgaben entwickelt. Die Veranstalter bitten Sie die vorgeschriebenen Laufwege unbedingt zu beachten und einzuhalten. Im Schwimmerbecken ist ein Rundschwimmen möglich.

Die Umkleidekabinen einschließlich der Sammelkabinen und Innenduschen bleiben geschlossen. Die Toiletten sind geöffnet. Ein Umkleideraum steht zur Verfügung. Empfohlen wird, bereits umgezogen ins Bad zu kommen. Die Außenduschen sind geöffnet. Das Kiosk hat geöffnet. Hier sind die jeweiligen aktuellen Vorschriften der Corona-Bekämpfungs-Landesverordnung für Gastronomie zu beachten. Bitte informieren Sie sich vorab über die gültigen Regeln. Die Verbandsgemeindeverwaltung möchte Sie vorab schon mal darauf hinweisen, dass jeder Gast sich verantwortungsvoll an die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu halten hat. Nur so kann das Zusammenkommen im Freibad Ransbach-Baumbach funktionieren. Für sie steht die Gesundheit an oberster Stelle! Bei Nichteinhaltung der Vorgaben ist das Schwimmbadpersonal berechtigt, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und den Gast des Bades zu verweisen. Allen Badegästen wird ein angenehmer Aufenthalt im Freibad Ransbach-Baumbach gewünscht. (PM)



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