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Pressemitteilung vom 26.10.2021    

Evangelische Kirche: Neues Gesetz soll vor Gewalt schützen

Das Evangelische Dekanat erstellt ein Schutzkonzept für Kirchengemeinden. Das Präventionsschutzgesetz hat auch Auswirkungen auf die Arbeit im Westerwaldkreis. Mittels eines Prüfbogens werden die Gemeinden befragt, ob sie dem Dekanatsschutzkonzept beitreten wollen.

Gewaltprävention im Kirchenalltag. (Foto: Evangelisches Dekanat)

Westerwaldkreis. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) wendet sich gegen jede Form von physischer, psychischer und seelischer Gewalt. Das Ende 2020 beschlossene Kirchengesetz zur „Prävention, Intervention und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt“ stellt diese besonders perfide Gewalt in den Mittelpunkt. Es definiert klare Standards zu verpflichtenden Schutzkonzepten in kirchlichen Einrichtungen und formuliert Verhaltensaufforderungen an Haupt- und Ehrenamtliche.

Das neue Präventionsgesetz hat auch Auswirkungen auf die Arbeit im Evangelischen Dekanat Westerwald. So sollen Gemeinden mittels eines Prüfbogens strukturiert befragt werden, ob sie dem Dekanatsschutzkonzept beitreten wollen. Dieses Konzept wird derzeit von den Dekanatsjugendreferenten Marco Herrlich und Emil Huck überarbeitet und soll Mitte November vorgestellt und beschlossen werden. „Wir raten den Gemeinden dringend dazu, dem Konzept beizutreten“, sagt Marco Herrlich. „Die Alternative ist, dass die Gemeinden ein eigenes Konzept erstellen – was jedoch ein enormer Aufwand ist.“

Das EKHN-Gewaltpräventionsgesetz sieht darüber hinaus vor, dass die Gemeinden unter anderem Selbstverpflichtungserklärungen sowie einen Verhaltenskodex unterschreiben und eine Risikoanalyse betreiben müssen. Ein überschaubarer Aufwand für eine wichtige Sache, findet Marco Herrlich: „Das Gewaltpräventionsgesetz bringt dieses Thema großflächig ins Bewusstsein der Dekanate und Kirchengemeinden. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss für uns oberste Priorität haben. Kirche soll ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche sein, an dem sie sich mit ihren Talenten und Interessen einbringen können.“



Für seinen Kollegen Emil Huck hat das neue Gesetz noch einen positiven Nebeneffekt, nämlich den der Eigenwerbung. „Während der Coronapandemie kamen viele Angebote für junge Menschen zum Erliegen. Die Analysen, die im Zuge des Gewaltpräventionsgesetzes angefertigt werden sollen, bieten den Kirchengemeinden und der Jugendarbeit eine gute Möglichkeit, die eigene Arbeit umfassend darzustellen. Denn die vielen kreativen Angebote, Gruppen, Kreise, Reisen, Gottesdienste und andere Projekte sind es wert“, sagt der Jugendreferent.

Bestehende Angebote kreativ und vor allen Dingen transparent darstellen, das ist, was von den Kirchengemeinden im Zuge des neuen Gesetzes erwartet wird. Dessen Präambel führt diese Gedanken weiter aus: „Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen vor sexualisierter Gewalt ist Aufgabe und Pflicht aller, die innerhalb der EKHN Verantwortung im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen tragen“, heißt es dort. Prävention sexualisierter Gewalt umfasse die Sensibilisierung und Qualifizierung aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und Leitungsverantwortlichen auf allen Ebenen kirchlichen Lebens, um Grenzverletzungen zu verhindern. Intervention ahnde Verstöße gegen diese Grundhaltung und erkenne damit auch das Unrecht an. Aufarbeitung ermögliche die Identifikation begünstigender Strukturen und die Ableitung und Umsetzung geeigneter präventiver Maßnahmen. Prävention, Intervention und Aufarbeitung dienen so einer ständigen Verbesserung der Qualität des Schutzes und fördern eine Kultur des achtsamen, respektvollen Miteinanders. (PM)


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