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Nachricht vom 21.02.2022    

Westerwaldkreis: Straßensperrungen wegen Krötenwanderung ab 26. Februar

Sobald sich die Temperaturen der Acht-Grad-Marke nähern, beginnen die ersten Frösche und Kröten ihre riskante Wanderung über Westerwälder Straßen. Um die Verluste zu begrenzen, werden Maßnahmen wie Straßensperrungen zur Hauptwanderzeit, das Aufstellen von Krötenzäunen und Hinweisschilder ergriffen.

Um Verkehrsteilnehmer auf Gefahrenstellen aufmerksam zu machen, werden diese Schilder an betroffenen Straßenabschnitten aufgestellt. (Fotoquelle: Pressestelle der Kreisverwaltung)

Westerwaldkreis. Insbesondere regnerisches und feuchtes Wetter lösen vor allem in den Abendstunden den Wanderbetrieb von Kröten und Fröschen aus, die dabei den gefährlichen Weg über die Straßen nehmen.

Auch in diesem Jahr werden aus Gründen des Amphibienschutzes die nachfolgenden genannten Straßenabschnitte gesperrt:
K 1 zwischen Seeberg und dem Einmündungsbereich K 138 (Waldspielplatz)
K 54 zwischen Stahlhofen am Wiesensee und Pottum
K 61 zwischen dem Einmündungsbereich B 414/K61 Kirburg und der Ortslage
K 78 zwischen Obersayn und Arnshöfen
K 133 zwischen Quirnbach und Vielbach

Die Sperrungen werden durch die zuständigen Straßenmeistereien oder den jeweils Verantwortlichen vorgenommen, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse mit einer Krötenwanderung zu rechnen ist.

Schutzzäune, Warnschilder und Rücksichtnahme

Eine Sperrung aller betroffenen Straßenabschnitte während der Hauptwanderzeit ist nicht überall möglich. Deswegen werden an vielen Straßenabschnitten mobile Amphibienschutzzäune aufgestellt. Hier werden die Tiere von ehrenamtlichen Helfern in Eimern gesammelt und mindestens zweimal täglich über die Straßen getragen.



An anderen Stellen, zum Beispiel auf der L 327 zwischen Horressen und Niederelbert, sollen Hinweisschilder mit dem Krötensymbol und gelbe Blinklichter die Verkehrsteilnehmer zur Rücksichtnahme auf die Tiere und zu einer langsameren Fahrweise veranlassen.

Die Verkehrsbehörde der Kreisverwaltung bittet die Verkehrsteilnehmer besonders aufmerksam zu sein. Gesperrte Straßenabschnitte dürfen zur Zeit der Laichwanderung nicht befahren werden. Gekennzeichnete Straßenabschnitte, Straßen durch Waldgebiete, Straßen entlang oder in der Nähe von Wasserflächen sollten vorsichtig und mit reduzierter Geschwindigkeit passiert werden. Eine rücksichtsvolle Fahrweise kostet kaum Zeit, rettet aber zahlreichen Amphibien das Leben. (PM)


Mehr dazu:   Naturschutz  
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