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Nachricht vom 16.09.2022    

Prozess um die Cannabisplantage in der VG Hamm geht weiter

Von Wolfgang Rabsch

In einem Ort in der Verbandsgemeinde Hamm soll eine dreiköpfige Familie bandenmäßig und gemeinschaftlich durch die Errichtung einer Cannabisplantage gewerbsmäßig Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge betrieben haben. Nun fand ein weiterer Fortsetzungstermin vor der Zweiten Strafkammer beim Landgericht in Koblenz statt.

Das Landgericht Koblenz. (Symbolfoto: Archiv/W. Rabsch)

Region. Kurze Replik, was den drei Angeklagten vorgeworfen wird: Der 19-jährige Sohn als Hauptangeklagter, die 45-jährige Mutter sowie deren 41-jähriger Ehemann, mit dem sie in zweiter Ehe verheiratet ist, sollen laut Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz bandenmäßig und gemeinschaftlich, durch die Errichtung einer Cannabisplantage gewerbsmäßig Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge betrieben haben, obwohl dazu keine amtliche Genehmigung vorgelegen hat. Zudem wurde der 19-jährige Sohn wegen Verstößen gegen das Waffengesetz angeklagt. Um Wiederholungen zu vermeiden, auf den letzten Bericht im AK-Kurier verwiesen.

Zum heutigen Termin waren mehrere Zeugen geladen, unter anderem eine Nachbarin, die neben dem baufälligen Haus in dem kleinen Ort in der VG Hamm wohnt, sowie drei Polizeibeamte, die bei der Durchsuchung des Anwesens zugegen waren, und die Sachverständige Dr. Anette Korte, die zur Drogenabhängigkeit des 19-jährigen Angeklagten bekunden sollte.

Dreiste Ausreden eines ordnungsgemäß geladenen Zeugen
Gleich zu Beginn der Hauptverhandlung verlas der Vorsitzende Richter Andreas Groß einen Vermerk, der sich mit dem unentschuldigten Ausbleiben eines Zeugen befasste. Die Mutter des Zeugen habe angerufen und mitgeteilt. Dass ihr Sohn zum Termin nicht kommen könne, da er just am heutigen Tag eine neue Arbeitsstelle antreten würde. Auch Bekannte könnten ihn nicht nach Koblenz fahren, da sie im Moment überhaupt nicht wisse, wo ihr Sohn sich aufhalten würde. Dem Vorsitzenden gelang es, die Handynummer des Zeugen in Erfahrung zu bringen und ihn tatsächlich zu erreichen. Auf den Hinweis des Vorsitzenden, dass er ordnungsgemäß geladen sei und zum Termin erscheinen müsse, antwortete der Angeklagte, dass es ihm überhaupt nicht passen würde, weil er keine Zeit hätte, weil er sich beim Fußballtraining befinden würde. Auf Vorhalt des Vorsitzenden, dass sein Fernbleiben gravierende Folgen haben könne, sagte der Zeuge lapidar, er habe keine Lust, sich weiter mit dem Vorsitzenden zu unterhalten – und beendete wortlos das Gespräch.

Die Polizeibeamten sagten aus, dass die Hanfplantage eher amateurhaft aufgebaut worden war. Es könne nicht geglaubt werden, dass der 19-jährige Angeklagte die Cannabispflanzen in den Grow-Zelten während seiner Abwesenheit bei der Bundeswehr, durch Einlegen von Plastikfolien, auf die er Wasser gekippt habe, gewässert haben kann. Somit lag der Verdacht nahe, dass jemand, der von der Existenz der Plantage Kenntnis hatte, und die Cannabispflanzen während der Abwesenheit des Angeklagten regelmäßig feucht gehalten hat. Wenn die Pflanzen dauernd im Wasser gestanden hätten, während sie unweigerlich abgefault.



Die Psychiaterin Dr. Annette Korte erstattete ihr Gutachten und kam zu dem Schluss, dass bei dem 19-jährigen Angeklagten keine drogentypische Psychose vorliegen würde, auch keine bipolaren Störungen. Er weise aber narzisstische Züge auf und würde nach Anerkennung und Lob suchen. Er wirke noch etwas unreif, es würden keine sozialen Störungen vorliegen. Regelmäßiger Konsum von Cannabis sei auch nicht nachzuweisen, mit dem er sich in einen Rauschzustand versetzen würde. Maßnahmen nach dem Regelvollzug durch Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus schloss die Sachverständige aus, ebenso sei keine Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit festzustellen.

Die Nachbarin wollte von der Hanfplantage nichts gewusst haben
Die Nachbarin wirkte unsicher. Auf ganz normale Fragen des Vorsitzenden reagierte sie relativ unwirsch. Die Zeugin: "Meine Großnichte wohnte bei mir im Haus, sie war mit dem 19-jährigen Angeklagten befreundet. Im Dorf kursierte das Gerücht, dass ein Video existieren würde, welches die Hanfplantage in der Nachbarschaft zeigen würde. Als ich meine Großnichte darauf ansprach, ob sie von der Hanfplantage wüsste, kam es zu einem heftigen Streit, bei dem ich ihr auch mit der Polizei drohte. Letztlich habe ich die Sache nicht weiterverfolgt, weil ich einfach nicht geglaubt habe, dass die Hanfplantage tatsächlich existieren würde, das Video selbst habe ich nie gesehen.“

Eigentlich war geplant, am 27. September die Hauptverhandlung fortzusetzen und möglicherweise mit den Plädoyers und dem Urteilsspruch abzuschließen. Durch das unentschuldigte Fernbleiben des Zeugen ist jedoch eine Verzögerung eingetreten, die zur Folge haben könnte, dass noch ein weiterer Termin anberaumt werden muss. Der AK-Kurier wird weiter berichten.



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