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Pressemitteilung vom 24.04.2024    

Neuer Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen hilft bei Selbsteinschätzung

Seit dem 22. April ist ein neuer Online-Service der Verbraucherzentralen verfügbar: ein kostenloser Pflegegradrechner, der Interessierten eine Selbsteinschätzung ermöglicht. Damit können Menschen vorab herausfinden, ob sie eventuell einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung haben.

Symbolfoto (Foto: Pixabay)

Region. Leistungen der Pflegeversicherung sind nur für Personen erhältlich, die im Rahmen einer Pflegebegutachtung einen Pflegegrad zuerkannt bekommen haben. Diese Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst oder bei privat pflegeversicherten Personen durch Medicproof. Wer bereits im Vorfeld abschätzen möchte, ob ein Pflegegrad vorliegt und ob sich ein Antrag auf Leistungen lohnt, findet nun Unterstützung beim neuen Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen auf www.verbraucherzentrale.de/pflegegradrechner.

Der Rechner ist kostenlos, ohne Werbung und bietet viele praktische Erläuterungen. Er wurde entwickelt, um Menschen wie Bettina M. zu helfen. Sie stellte vor zwei Jahren einen Antrag auf einen Pflegegrad, weil sie Hilfe beim Fensterputzen und Einkaufen benötigte. Da sie in allen anderen Lebensbereichen selbstständig war, erhielt sie damals keinen Pflegegrad. Nach einem Schlaganfall hat sich ihre Situation jedoch geändert. Jetzt braucht Frau M. Unterstützung bei der Körperpflege und regelmäßige Begleitung zur Physio- und Ergotherapie. Auf Anraten ihrer Tochter stellte sie einen neuen Antrag.



Mittels des Pflegegradrechners können Frau M. und ihre Tochter vorab abschätzen, ob und welcher Pflegegrad infrage kommt. Sie erhalten einen Überblick über Fragen zur Selbstständigkeit und zu Fähigkeiten in sechs verschiedenen Lebensbereichen.

Gisela Rohmann, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, betont: "Der Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen ist nicht nur kostenlos und werbefrei. Die vielen Erläuterungen machen die Anwendung verständlich. Zudem lässt sich die Bearbeitung jederzeit unterbrechen und später fortführen."

Obwohl der Rechner hilfreich sein kann, ersetzt er keine offizielle Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Diese muss immer persönlich erfolgen, wohingegen Folgebegutachtungen auch telefonisch durchgeführt werden können.

Zusätzlich zum Pflegegradrechner bietet die Webseite der Verbraucherzentralen viele Informationen rund um das Thema "der Weg zum Pflegegrad". Sie bieten einen Überblick von der Antragstellung über die Pflegebegutachtung bis hin zur Entscheidung der Pflegekasse und den Möglichkeiten, auf eine Ablehnung zu reagieren.



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