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Nachricht vom 04.06.2014    

Kreisausschuss will Entwicklungskonzept

Der Kreisausschuss soll sich mit der Erstellung eines Entwicklungskonzeptes für den Westerwaldkreis auseinandersetzen. Erste Schritte wurden bereits eingeleitet, um ein Kreisentwicklungskonzept anzufertigen.

Westerwaldkreis. Der Auftrag wurde in der April-Sitzung des Kreistages nach einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, FWG und FDP erteilt: Der Kreisaus-schuss soll sich mit der Erstellung eines Entwicklungskonzeptes für den Westerwaldkreis auseinandersetzen. Die ersten Beratungen des auf die Zukunft des Westerwaldkreises gerichteten Themas erfolgten in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses.

Ergebnis: Die Kreisverwaltung wird zunächst mit der Erstellung einer Übersicht aller vorliegenden, für das Thema Kreisentwicklung relevanten Pläne, Konzepte und Programme (intern und extern) unter Angabe des Inhaltes und deren Laufzeiten und Fortschreibungsintervalle beauftragt.
Diese Aufstellung wird in einer der nächsten Kreisausschusssitzungen vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage soll dann das weitere Vorgehen, wie zum Beispiel die Art des Konzeptes, ein möglicher Zielkatalog, Beteiligungs- und Abstimmungsverfahren, mögliche externe Beratung sowie ein Handlungs- und Maßnahmenkonzept, beraten und beschlossen werden.

Unter dem Begriff "Kreisentwicklungskonzept" wird eine nicht standardisierte und nicht direkt gesetzlich reglementierte Plattform verstanden, die sich in der Planungs-hierarchie zwischen dem Regionalen Raumordnungsplan der Planungsgemeinschaft (im Fall des Westerwaldkreises die Planungsgemeinschaft Mittelrhein Westerwald) und den Flächennutzungsplänen der Verbandsgemeinden ansiedeln lässt. Ein Kreisentwicklungskonzept setzt sich- wie nahezu alle Planungen- aus den Arbeitsschritten Bestandsaufnahme, Bestandsanalyse, Erarbeitung einer Konzeption auf Basis eines Zielkatalogs, umsetzungs- und zeitorientierten Maßnahmenempfehlungen und ggf. einer regelmäßigen Ergebnisüberwachung , ein so genanntes Monitoring,
zusammen.
Eine Kreisentwicklungskonzeption kann somit ein Instrumentarium zur aktiven Ein-flussnahme auf die zukünftige Entwicklung und die Bewältigung absehbarer Entwicklungen darstellen.



Vorrangig hat eine solche Konzeption eine "Selbstbindungswirkung" für die Kreis-gremien und das Verwaltungshandeln. Eine direkte Auswirkung darüber hinaus (z. B. auf Kommunen und Bürger) hat eine solche Planung in der Regel nicht. Indirekt können durchaus Auswirkungen über den Weg der Konkretisierung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung induziert werden. Auch die in der Kreisverantwortung liegenden fachlichen Planungen können sich im Rahmen des jeweils vorhandenen Gestaltungsspielraums und der Gremienbeschlüsse an einem solchen Kreisentwicklungskonzept orientieren.



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