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Nachricht vom 31.07.2014    

"Sepa" hat nur bei Auslandszahlungsverkehr Vorteile

Ende der Verlängerung: Ab dem 1. August gilt im Zahlungsverkehr für alle Unternehmen nun endgültig das "Single Euro Payment Area"-Verfahren Sepa. Für Unternehmen mit Auslandszahlungsverkehr bedeutet dies nun eine schnellere Zahlungsabwicklung und geringere Kosten, sagt die Industrie- und Handelskammer. Aber nur für diese.

Region. „Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, können ihren Zahlungsverkehr jetzt so reibungslos und kostengünstig abwickeln wie im Inland“, erklärt Martin Neudecker, Geschäftsführer des Bereichs Unternehmensförderung bei der Industrie- und Handelskammer Koblenz.

Die Exportquote zum Sepa-Raum – Europäische Union und sechs Nachbarstaaten – sei gerade in Rheinland-Pfalz sehr hoch. Betriebe mit ausschließlich inländischen Kunden hätten dagegen keinen zusätzlichen Nutzen: „Sie hatten trotzdem keine Wahl, sich dem Verfahren zu entziehen – wie damals bei der Umstellung auf fünfstellige Postleitzahlen“, so Neudecker.

Die Umstellung sei mitunter mit Zeitdruck und Aufwand verbunden gewesen – insbesondere bei den Softwareänderungen sowie der Information aller Kunden über die Gläubiger-ID und die Mandatsnummern.



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Die IHK Koblenz geht davon aus, dass die allermeisten Betriebe pünktlich startklar sind. „Die meisten waren es schon im Februar, bevor die Frist noch einmal verlängert wurde“, weiß Martin Neudecker aus Berichten der Kreditinstitute, die ihre Kunden intensiv bei der Umstellung unterstützt haben.
Unternehmen, die zum Stichtag nicht umgestellt haben, erhalten keine regelmäßigen Geldeingänge mehr aus Lastschrifteinzügen und können ohne die 22-stellige Banknummer IBAN auch keine Zahlungen mehr leisten.

Die Nummer setzt sich aus der Länderkennzeichnung „DE“, einer Prüfziffer mit zwei Stellen, der bisherigen Bankleitzahl und der alten Kontonummer zusammen. SEPA ermöglicht einen einheitlichen, grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr und verkürzt die Laufzeiten von Überweisungen.



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