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Nachricht vom 29.10.2014    

Martinsfeuer kann für Kleintiere tödlich sein

Jedes Jahr sterben in den Großfeuern Tausende von Wildtieren einen qualvollen Tod. Dass dies nicht so sein muss, kann dadurch verschiedene Maßnahmen verhindert werden. Die Kreisverwaltung Westerwald gibt Tipps für ein umweltfreundliches Brauchtum.

Westerwaldkreis. Martinsfeuer gehören zum Brauchtum wie Laternenumzüge und Gänsebraten.
Um den 11. November finden auch im Westerwaldkreis die St. Martinsumzüge statt. Diese schöne Tradition kann allerdings eine sehr unschöne Kehrseite haben. Jedes Jahr sterben in den Großfeuern Tausende von Wildtieren einen qualvollen Tod. Dass dies nicht so sein muss, kann dadurch verschiedene Maßnahmen verhindert werden.
Werden die großen Reisighaufen bereits Wochen vorher aufgeschichtet, nutzten viele Wildtiere, vor allem Igel aber auch Mäuse oder Kröten, diesen Unterschlupf als Winterquartier. Doch der vermeintlich sichere Unterschlupf kann dann zu einer tödlichen Falle werden.

Aus diesem Grunde appelliert die Kreisverwaltung an alle, die die Tradition des Martinsfestes pflegen wollen, bestimmte Vorsichtsmaßnahmen zu
beachten.

So sollte das Brennmaterial erst kurz vorher aufgeschichtet werden und muss unbedingt kurz vor dem Entzünden umgeschichtet werden, damit die Tiere wenigstens eine Fluchtmöglichkeit haben. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass ein einfaches Rütteln am Brennmaterial die Tiere nicht aus ihrem Unterschlupf bewegt, weil sie sich darin sicher fühlen.



Neben dem Artenschutz sollte auch der Umweltschutz nicht zu kurz kommen.
Geeignete Brennstoffe sind insbesondere Astschnitt, naturbelassenes Holz und Stroh. Papier und Pappe. Sie sind nur zugelassen, soweit sie der Entzündung des Martinsfeuers dienen. Nicht erlaubt ist beschichtetes oder getränktes Holz. Dass Öl, Dieselkraftstoff oder Autoreifen als Starthilfe verboten sind, dürfte jedem einleuchten. Wer trotzdem glaubt, diese Materialien verwenden zu müssen und ertappt wird, muss aussortieren und ist verantwortlich für die fachgerechte Entsorgung.

Auch die Stelle, an der das Feuer entfacht wird, ist mit Bedacht zu wählen. Die Abstände zum Wald sollten etwa 100 Meter betragen. Zu Gebäuden und Straßen sollten etwa 50 Meter eingehalten werden. Nicht genehmigt werden private Martinsfeuer, insbesondere auf Gewerbegrundstücken.
Weitere Informationen gibt das Umweltreferat der Kreisverwaltung unter Telefon 02602/124372 oder 02602/124568.



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