Werbung

Nachricht vom 26.12.2014    

Augen auf beim Kauf von Silvesterfeuerwerk

Am Montag, 29. Dezember, startet der Verkauf von Feuerwerk und Böllern für die Silvesternacht. Dazu gibt es Tipps und Regeln zu beachten, für die Verkaufsstellen aber ganz wichtig: auch für den Käufer. Feuerwerksartikel tragen eine Zulassungsnummer (BAM und CE-Zeichen) nur diese Artikel gelten als sicher und sind erlaubt. Hände weg von illegalen Angeboten.

Augen auf beim Kauf von Silvesterfeuerwerk. Foto: Helga Wienand-Schmidt

Region. Schon seit dem Mittelalter gehört ein Feuerwerk mit krachenden Böllern und glitzernden Raketen traditionell zum Jahreswechsel. Auch heute erfreut sich das Silvesterfeuerwerk großer Beliebtheit. Bei allem Vergnügen, das ein Silvesterfeuerwerk bereiten kann, sollten aber auch die Gefahren bedacht und gewisse Spielregeln eingehalten werden.

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, ehemals Klasse II) beginnt in diesem Jahr am Montag, 29. Dezember und endet am 31. Dezember. Vor dem 29. Dezember ist es verboten, die Feuerwerkskörper an den Endverbraucher zu verkaufen und – ganz wichtig:
Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände nur verkauft werden, wenn sie mit einer BAM-Prüfnummer (BAM-F2… usw.) in Verbindung mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sind. In diesem Jahr dürfen auch noch pyrotechnische Gegenstände mit der BAM-Prüfnummer BAM-P II… usw., verkauft werden (altes Recht). Die BAM-Zulassung ist ein Zeichen für einen sicheren Feuerwerksartikel, schreibt die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD).

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Erwachsene, die Feuerwerksmaterial für Jugendliche kaufen, machen sich gegebenenfalls strafbar.

Sicherheit ist Trumpf, deshalb wird der Verkauf und die Aufbewahrung von der SGD Nord mit den Regionalstellen der Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein, Koblenz und Trier überwacht. So leistet die SGD Nord einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit bei der Abgabe der Feuerwerksartikel an Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch bei der Lagerung und für den Verkauf sind Höchstlagermengen und Brandschutzmaßnahmen, ganz besonders in den Verkaufsräumen, zu beachten. Feuerlöscher sollen in Reichweite sein, es muss sichere Verkehrs- und Fluchtwege für Kunden und Beschäftigte geben. Der Verkauf ist nur in Räumen und nicht an Ständen im Freien erlaubt. Der Verkauf muss ständig durch fachkundiges Personal überwacht werden.

Vorschriften für das Abbrennen von Feuerwerk gibt es auch
Die Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen grundsätzlich verboten. Außerdem sind örtliche Abbrennverbote in Orten mit besonders schützenswerten Objekten (z. B. historische Fachwerkshäuser, enge Altstadtbebauungen) zu beachten.



Eltern sollten darauf achten, dass Feuerwerkskörper nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind. Für das Abbrennen ist unbedingt die auf den Feuerwerkskörpern aufgedruckte Gebrauchsanleitung zu beachten. Die sollte man in ausreichender Zeit vor dem Anzünden lesen, und vor allem bei Raketen für Standmöglichkeiten sorgen. So kann einem sicheren Silvestervergnügen Nichts im Wege stehen.

Viele Tiere, vor allem Hunde leiden in der Silvesternacht, sie sollten geschützt werden und nicht allein in der Wohnung oder womöglich draußen sein. Geschützt vor den oftmals sehr lauten Krachern und Böllern sollten auch Kinder werden, jedes Jahr landen Menschen kurz nach Silvester in den Notaufnahmen der Krankenhäuser, die ein sogenanntes "Knalltrauma" erlitten haben. Das menschliche Ohr reagiert mit sehr schmerzhaften und manchmal dauerhaften Schäden auf diese kurzen aber heftigen Geräusche. Ein "Knalltrauma" entsteht bei sehr kurzen Schallwellen im Bereich von einer bis zwei Millisekunde. Das Innenohr kann dies nicht verarbeiten, es entsteht unter Umständen akuter Hörverlust bis hin zu Gleichgewichtsstörungen. Wird so eine Verletzung nicht behandelt, drohen bleibende Schäden. Das Tragen von Ohrstöpseln für die Personen, die Böller oder ein Feuerwerk anzünden, kann hilfreich sein. Kinder weit genug von den Objekten fernhalten und die Ohren schützen. Da reicht oftmals die Hände über die Ohren zu halten.

Auch gibt es jedes Jahr Unfälle, die nicht sein müssen. Immer wieder gibt es Material das nicht zündet, trotz Prüfnummern. Dann wird oftmals manipuliert und erneut mit Feuerzeug oder Streichhölzern hantiert und dabei explodieren diese Teile in unmittelbarer Nähe der Person und lösen schlimme Verletzungen aus. Einen wesentlich größeren Anteil an den Verletzungen in der Silvesternacht haben illegale Feuerwerkskörper die aus Produktionen ohne Prüfungs- und Zulassungsnummer stammen. Natürlich sind sie billiger und werden leider immer wieder aus oftmals dunklen und illegalen Handelswegen gekauft. Seit Jahren warnen die Behörden vor diesen Käufen, verboten ist das Zeug meistens auch. (hws/SGD)

Für weitere Fragen steht Ihnen die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gerne zur Verfügung. Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz, Tel.: 0261 / 120-2019



Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Westerwaldkreis mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.




Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Tragisches Drama in Elkenroth: Wohnungsbrand verletzt zwei Erwachsene und ein Kind

Elkenroth. Aus noch unbekannten Gründen brach in der besagten Wohnung um etwa 1.30 Uhr ein Feuer aus. Zur Zeit des Brandausbruchs ...

Mittelaltermarkt in Montabaur trotzt dem unfreundlichen Wetter

Montabaur. Das bunte Markttreiben findet wieder an der Kirche "St. Peter in Ketten", sowie im angrenzenden "Gebück" statt. ...

Polizei Rheinland-Pfalz: Mehr Rücksichtnahme im Umgang mit Hunden gefordert

Region. Jeden Tag werden in Rheinland-Pfalz durchschnittlich zwei polizeiliche Einsätze registriert, bei denen ein Hund einen ...

Große Investition in den Artenschutz: Muschelaufzuchtstation in Stein-Wingert erhält knapp 400.000 Euro

Stein-Wingert. Die Bachmuschel gehört weltweit zu den am stärksten gefährdeten Arten. Ihr Bestand ist durch Wasserverschmutzung, ...

Vortrag im Stöffel-Park: "Mikroplastik und Nanoplastik - eine Gefahr für das Leben?"

Enspel. Am Freitag, 7. Juni, um 15 Uhr, geht Dr. Wuttke der Frage nach, wie Mikro- und Nanoplastik entstehen und welche schon ...

Zeugen gesucht: Unfallflucht nach Beinahe-Kollision auf der K21 bei Müschenbach

Müschenbach. Am Freitagabend ereignete sich auf der K21 bei Müschenbach ein Vorfall, den die Polizei nun als Verkehrsunfallflucht ...

Weitere Artikel


Verkehrsunfälle mit Flucht und Personenschaden

Verkehrsunfall mit Personenschaden
Luckenbach. Ein 42- Jähriger kam am 24. Dezember, 17.19 Uhr, auf einem Waldweg in der ...

Gegrillte Kräuter in Wohnung lösten größeren Rettungseinsatz aus

Wirges. In dem Mehrfamilienhaus war es zu einer Rauchgasentwicklung gekommen, wodurch zwei Bewohner eine Rauchgasvergiftung ...

Elvis lebt! Der King wird 80

Kircheib. Am 16. August 1977 verstarb der "King", gezeichnet von Medikamentenmissbrauch, in seinem Anwesen in Memphis. ...

NABU Winterwanderung zum Jahresausklang

Hundsangen. Es wird eine locker-lustige Wanderung zum Jahresausklang werden, jedoch mit einer Wanderstrecke von circa zwölf ...

Jörg Pilawa lernte Westerwälder Verein in Namibia kennen

Selters. Okanona, der Verein für Kinder in Namibia mit Sitz in Selters, hat 2014 in seinen Kindergärten prominenten Besuch ...

„Fehl- und Mangelernährung trotz Überfluss?“

Wallmerod. Das traurige Resultat: Immer mehr Menschen leiden unter Übergewicht und damit verbunden unter frühzeitigem Gelenkverschleiß ...

Werbung