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Nachricht vom 05.04.2017    

Ehrenamtskarte des Westerwaldkreises ab dem 14. Lebensjahr

Jüngst fasste der Kreisausschuss einen Beschluss zur Änderung der Richtlinien der Ehrenamtskarte des Westerwaldkreises. Nun können bereits ehrenamtlich Engagierte ab 14 Jahren die Vorteile nutzen, bisher musste man das 16. Lebensjahr vollendet haben. „Wir möchten auch jüngere Bürgerinnen und Bürger für das Ehrenamt begeistern und einen Anreiz schaffen. Ohne das Engagement der vielen ehrenamtlich Tätigen würde unsere Gesellschaft nicht funktionieren“ erklärt Landrat Achim Schwickert den Entschluss.

Ehrenamtskarte des Westerwaldkreises. Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung

Montabaur. Aktuell unterstützen 33 Kooperationspartner das Ehrenamt im Westerwaldkreis. So erhalten Inhaber der Ehrenamtskarte beispielsweise günstigere Eintrittspreise in Schwimmbäder oder kostenlose Teilnahme an Stadtführungen.

Die Ehrenamtskarte können Personen erhalten, die außerdem folgende Kriterien erfüllen: Die Jahresarbeitszeit, die für die ehrenamtliche Tätigkeit eingebracht wird, muss mindestens 150 Stunden pro Jahr (das sind etwa drei Stunden pro Woche) betragen. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss seit mindestens einem Jahr vor Beantragung ausgeübt werden. Die ehrenamtliche Tätigkeit darf nicht mit mehr als zwei Euro pro Stunde abgegolten werden. Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz innerhalb des Westerwaldkreises haben oder die ehrenamtliche Arbeit dort ausführen.



Interessierte oder Vereine/Organisationen finden das Antragsformular im Internet unter www.westerwaldkreis.de. Weitere Infos zur Ehrenamtskarte gibt es unter Telefon 02602 124-326 oder per E-Mail Elisa.Klees@westerwaldkreis.de. (PM Kreisverwaltung)


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