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Nachricht vom 23.05.2017    

Kreisverwaltung beschlagnahmt illegal transportierte Katzen

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat vier junge Nacktkatzen (Sphynx-Katzen) beschlagnahmt, die ein lettischer Händler auf seinem Weg nach Belgien ohne jegliche Papiere mit sich geführt hat. Der Kleintransporter mit Anhänger war auf der A 3-Raststätte Landsberg an der Warthe von der Polizei überprüft worden. Dabei fanden die Polizeibeamten neben Waren aller Art auch drei Transportkisten für Kleintiere vor, in denen sich zwei Dackel sowie vier Nacktkatzen befanden.

Amtstierarzt Wolfram Blecha und Harald Lind, Leiter des Tierheims Montabaur, mit einer der jungen Nacktkatzen, die auf der Autobahnraststätte Landsberg an der Warthe von der Kreisverwaltung beschlagnahmt wurden. Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung.

Montabaur. Die Beamten schalteten daraufhin die für Tierschutz zuständige Kreisverwaltung ein, deren amtstierärztlicher Dienst vor Ort die Tiere untersuchte und die Begleitpapiere – soweit vorhanden – überprüfte.

Während die beiden Mitte Januar 2017 geborenen Hunde mit Mikrochip gekennzeichnet waren und gemäß vorgelegtem Heimtierausweis einen vollständigen Impfschutz aufwiesen, lag bei den circa sechs Wochen alten Katzen weder eine Kennzeichnung noch ein Impfnachweis oder ein sonstiges Begleitpapier vor. Dem Fahrer, der kaum Englisch und überhaupt kein Deutsch sprach, musste daher klargemacht werden, dass er die Katzenwelpen unter keinen Umständen weitertransportieren darf. Vielmehr wurde eine Sicherstellungsverfügung ausgehändigt und eine vorläufige Unterbringung im Tierheim Montabaur angeordnet. Den Transporteur erwartet ein Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung sowie die EU-Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport, welches von der Polizeidirektion über das Bundesamt für Güterverkehr abgewickelt wird.



Die Katzenwelpen sind unterdessen wohlauf und sollen sobald wie möglich in gute Hände vermittelt werden. Der Abgabevertrag wird allerdings die Klausel enthalten, dass die - allesamt weiblichen -Tiere spätestens im Alter von acht Monaten kastriert werden müssen. Amtstierarzt Wolfram Blecha: „Die Kreisverwaltung möchte keinesfalls der Zucht von Nacktkatzen Vorschub leisten, denn diese verfügen aufgrund einer Genveränderung oftmals nicht über funktionsfähige Tasthaare. Auch müssen die Übernehmer wissen, dass Nacktkatzen einen relativ hohen Energiebedarf haben und durchweg mehr Futter brauchen als andere Rassen. Helle haarlose Katzen sind zudem empfindlich gegen intensive Sonneneinstrahlung“.

Wer sich dennoch vorstellen kann, einer oder mehreren der beschlagnahmten Katzen ein Zuhause zu geben, sollte sich unter der Telefonnummer 02602/124 586 mit der Kreisverwaltung in Verbindung setzen.


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