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Nachricht vom 14.07.2017    

Sicherer Umgang mit Asbest – Profis sind gefragt

Aktuell saniert die Firma Koch aus Wirges die asbesthaltige Dacheindeckung der Blumentopffabrik Spang in Ransbach-Baumbach. Dr. Ulrich Kleemann, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, machte sich vor Ort selbst ein Bild von der Baustelle und den Arbeiten mit asbesthaltigem Material. Er bestätigt den ordnungsgemäßen Umgang mit dem gesundheitsgefährdenden Material.

SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann (2. von li.) bei einer Baustellenkontrolle in Ransbach-Baumbach. Foto: SGD Nord

Ransbach-Baumbach. „Asbest kann bei unsachgemäßem Umgang zu schweren Gesundheitsschäden führen. Deshalb hat der Gesetzgeber dazu sehr strenge Vorschriften erlassen. Besonders Heimwerkern empfehlen wir daher, keine Arbeiten an asbesthaltigen Stoffen durchzuführen sondern einen Fachbetrieb wie die Firma Koch zu beauftragen“, so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann während der Baustellenkontrolle.

Ob in alten Dacheindeckungen, Fassadenverkleidungen oder Fußböden – Asbest schlummert noch immer in vielen Häusern und Wohnungen. Gefährlich wird es vor allem, wenn die Altlast nicht richtig saniert wird. Deshalb überwacht die SGD Nord den Umgang mit Asbest im nördlichen Rheinland-Pfalz.

Die Baustellen werden durch die Mitarbeiter der SGD Nord in regelmäßigen Abständen überprüft. Dabei wird besonders auf den fachgerechten Abbruch der asbesthaltigen Baustoffe, die arbeitsmedizinische Vorsorge und das Tragen der Schutzausrüstung geachtet. Die Arbeiten müssen zudem ständig durch eine Aufsichtsperson überwacht werden. Bei Verstößen können Bußgeldverfahren eingeleitet oder Strafanzeige erstattet werden.



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Die aktuelle Kontrolle bescheinigt der Firma Koch, dass alle Schutzvorschriften bei den Sanierungsarbeiten eingehalten wurden.

Zum Hintergrund:
Der SGD Nord muss mindestens eine Woche vor Beginn der Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten der Umgang mit Asbest gemeldet werden. In der Anzeige müssen der Ort der Baustelle, der Zeitraum, die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung, die vorgesehene Arbeitsweise und die Entsorgung des Gefahrenstoffs mitgeteilt werden.

Die Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigem Material finden Sie hier: SGD Nord | Arbeitsschutz | Willkommen in Rheinland-Pfalz. (PM SGD Nord)


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