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Nachricht vom 13.09.2017    

Illegale Ablagerungen im Wasserschutzgebiet Weidenhahn

Der Brunnen dient unter anderem der Versorgung der Ortsgemeinden Weidenhahn, Wölferlingen, Freilingen und Ewighausen mit Trinkwasser. Zudem kommt dem Brunnen eine besondere Bedeutung zu, weil er in das überörtliche Verbundsystem Hochbehälter „Obersayn“ eingebunden ist, der gemeinsam von den Verbandsgemeinden Wallmerod, Westerburg und Selters betrieben wird. Im Schutzgebiet lagern Altreifen, Metallschrott, alte Anhänger und Silage.

Rechts im Vordergrund ist das Wasserhäuschen zu sehen und direkt dahinter sind die verpackten Silageballen gelagert. Fotos: Wolfgang Tischler

Weidenhahn. Für das Wasserschutzgebiet Brunnen Weidenhahn hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord im August 2010 die Schutzanordnungen durch Änderungsrechtsverordnung erweitert, denn der Brunnen versorgt rund 40.000 Einwohner. Ein Landwirt lagert dort in der ausgewiesenen Schutzzone II große Mengen Heu und Stroh sowie Silageballen in Folie verpackt. Wir haben diesbezüglich bei der Kreisverwaltung Montabaur nachgefragt.

Zu der Lagerung der Silage hat die Kreisverwaltung geantwortet, dass: „Die Lagerung in der Schutzzone II nach der Rechtsverordnung dieses Wasserschutzgebietes nicht zulässig ist. Diesbezüglich wird die Kreisverwaltung hier kurzfristig die Beseitigung verfügen.“

Bei den Ballen gab der Landwirt gegenüber der Kreisverwaltung die Auskunft, dass es rund 300 Ballen Stroh seien, die auf Holzpaletten lagern. Zu den gelagerten Ballen erhielten wir die nachstehende Antwort: „Die Lagerung der Strohballen wird für die diesjährige Fütterungsperiode geduldet, da es keinen ausdrücklichen Verbotstatbestand nach der Rechtsverordnung gibt. Unabhängig davon wird der Landwirt aufgefordert, die Lagerung zukünftig außerhalb der Schutzzone II vorzunehmen.“

Unsere Frage: „Durch die Lagerung wird die Grasnarbe vernichtet und es entsteht eine sogenannte Schwarzbrache. Diese ist nach unserer Kenntnis nicht erlaubt.“, wurde nicht beantwortet. Da es immer wieder mal zu Bränden von Heu- und Strohballen kommt, haben wir auch hier nachgefragt. Die Antwort lautet: „Eine Grundwassergefährdung im Brandfall wird seitens der zuständigen Unteren Wasserbehörde und deren Referatsleiter Klaus Frensch nicht gesehen, da anfallendes Löschwasser, falls überhaupt gelöscht wird, dem natürlichen Gelände folgend in Richtung außerhalb des Wasserschutzgebietes ablaufen würde. Hinzu kommt, dass die Wasserbehörden in solchen Fällen informiert werden, um gegebenenfalls notwendige Sanierungsmaßnahmen anzuordnen.“



Vor Ort haben wir aber ein weiteres Vergehen entdeckt. In einem Gehölzstreifen zwischen den Wasserschutzzonen II und III liegen größere Mengen an Altreifen, alte Anhänger, Metalle und mehr in dem bewachsenen Streifen. Dies alles ist schon sehr zugewachsen und liegt augenscheinlich schon länger dort. Dies wurde durch den WW-Kurier der Kriminalpolizei in Montabaur mitgeteilt. Nach der Gesetzeslage stuft die Polizei dies als Ordnungswidrigkeit ein und hat den Vorgang an die untere Abfallbehörde weitergeleitet. Von dort wird nun der Verursacher festgestellt und die Beseitigung veranlasst.

Die SGD Nord schreibt auf ihrer Homepage zu dem Brunnen Weidenhahn: „Die nun erfolgte Anpassung der Schutzanordnungen an den heutigen Erkenntnisstand dient dem Ziel, Verunreinigungen künftig zu vermeiden. Durch die neuen Verbote kann einer möglichen Gefährdung des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll entgegengetreten werden.“ Ein Problem ist es, wenn die Schutzbestimmungen, wie in vorliegendem Fall umgangen werden und der verantwortliche Wasserversorger die offensichtlichen, gut sichtbaren Silageballen, die nur 100 Meter vom Wasserhäuschen entfernt liegen, nicht sieht. Die Müllablagerungen hat der Verursacher gut versteckt und hoffte wahrscheinlich, dass sie komplett zuwachsen. So wollte er sich die Entsorgungskosten sparen. (woti)


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