Werbung

Nachricht vom 28.10.2020    

Verwaltungsgericht entscheidet: Wenn Wecker in Prüfung klingelt…

Die Klausur eines Studenten, dessen „Handy-Wecker“ während einer schriftlichen Prüfung klingelt, kann nicht allein deswegen mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet werden. In einem Fall, den das Verwaltungsgericht Koblenz zu entscheiden hatte, verneinten die Richter das Vorliegen eines Täuschungsversuchs. Auch unter dem Gesichtspunkt der „Störung des Prüfungsverlaufs“ sei die vorgenommene Bewertung nicht zu rechtfertigen.

Koblenz. Während einer schriftlichen Prüfung löste die Weckfunktion des sich im „Flugmodus“ befindlichen Handys des Klägers aus, das er zuvor rund 40 Meter entfernt von seinem Klausurarbeitsplatz in einer Tasche verstaut hatte. Die Klausuraufsicht wertete diesen Vorfall als Täuschungsversuch und verwies den Kläger aus dem Prüfungsraum. Seine Klausur wurde mit „nicht ausreichend“ bewertet. Nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchverfahren machte der Kläger vor dem Verwaltungsgericht unter anderem geltend, am Vortag der Prüfung einen wichtigen Termin gehabt zu haben. Der Wecker habe ihm als Erinnerungsstütze gedient. Danach habe er vergessen, diesen auszustellen. Außerdem sei er davon ausgegangen, durch das Einschalten des „Flugmodus“ auch die Weckfunktion deaktiviert zu haben.

Die Klage hatte Erfolg. Die einschlägige Prüfungsordnung und die hierzu verfassten Klausurgrundsätze, so die Koblenzer Richter, böten keine ausreichende Grundlage, um das Klingeln des „Handy-Weckers“ als Täuschungsversuch zu werten. Zwar sei es hiernach verboten, elektronische Sende- und Empfangsgeräte eingeschaltet mit in den Prüfungsraum zu nehmen. Ob das sich im „Flugmodus“ befindliche Mobiltelefon in diesem Sinne eingeschaltet und damit kommunikationsbereit gewesen sei, könne aber offenbleiben. Denn ein Verstoß gegen diese Bestimmung sei – anders als zum Beispiel die Mitnahme eines Handys an den Klausurarbeitsplatz – nicht sanktionsbewehrt. Die Grundsätze der Rechtsklarheit und Bestimmtheit erforderten aber, dass durch die einschlägigen Bestimmungen zum Prüfungsverfahren sowohl das zu sanktionierende Verhalten als auch die an dieses geknüpfte Sanktionsfolge eindeutig festgelegt seien. Fehle es hieran, sei es nicht gerechtfertigt, eine Klausur mit der Note „nicht ausreichend“ zu bewerten.



Diese Benotung komme auch nicht deshalb in Betracht, weil durch das Klingeln des „Handy-Weckers“ der Prüfungsablauf gestört worden sei. Eine solche Sanktion sei gemessen an den Umständen des Einzelfalls unverhältnismäßig. Einer eventuellen Störung anderer Prüflinge durch das Klingeln habe durch eine kurze Schreibverlängerung begegnet werden können. Zudem lägen für ein vorsätzliches Handeln des Klägers keine Anhaltspunkte vor.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15. Oktober 2020, 4 K 116/20.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.




Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Unbekannter entwendet gesichertes Kinderfahrrad am Bahnhof Hattert

Hattert. Am helllichten Tag ereignete sich ein dreister Fahrraddiebstahl am Bahnhof in Hattert. Zwischen 8 und 15 Uhr verschwand ...

Alkoholisierter Rumäne: Verkehrsunfallflucht in Langenhahn gestoppt

Langenhahn. Am Abend des 31. Mai gegen 18 Uhr wurde die Polizeidirektion Montabaur über einen aktuellen Auffahrunfall informiert, ...

Tragisches Drama in Elkenroth: Wohnungsbrand verletzt zwei Erwachsene und ein Kind

Elkenroth. Aus noch unbekannten Gründen brach in der besagten Wohnung um etwa 1.30 Uhr ein Feuer aus. Zur Zeit des Brandausbruchs ...

Mittelaltermarkt in Montabaur trotzt dem unfreundlichen Wetter

Montabaur. Das bunte Markttreiben findet wieder an der Kirche "St. Peter in Ketten", sowie im angrenzenden "Gebück" statt. ...

Polizei Rheinland-Pfalz: Mehr Rücksichtnahme im Umgang mit Hunden gefordert

Region. Jeden Tag werden in Rheinland-Pfalz durchschnittlich zwei polizeiliche Einsätze registriert, bei denen ein Hund einen ...

Große Investition in den Artenschutz: Muschelaufzuchtstation in Stein-Wingert erhält knapp 400.000 Euro

Stein-Wingert. Die Bachmuschel gehört weltweit zu den am stärksten gefährdeten Arten. Ihr Bestand ist durch Wasserverschmutzung, ...

Weitere Artikel


Alternative Aktion Lucia gegen Brustkrebs

Willmenrod. Willmenrods Pfarrerin Hilke Perlt nahm die Thematik Brustkrebs in ihrer Predigt mit auf und schloss die Gebetsanliegen ...

„Pumuckls“ kleine Heimat eine heile Welt

Hattert. Abseits des lärmenden Alltags gibt es im Bereich der Siedlung „Hof Sophiental“ eine Zuflucht für pflegebedürftige ...

Filzarbeiten zugunsten des Dernbacher Hospizes

Dernbach / Steinebach. Für ihre handgemachten Produkte wollte Annemarie Lutz keine festen Preise aufrufen. Stattdessen gab ...

Inzidenzwert für den Westerwaldkreis steigt auf 97,1

Montabaur. Nachstehend die aktuellen Zahlen von der Kreisverwaltung.
Aufteilung nach Verbandsgemeinden
Infizierte gesamt/Verstorbene/Genesene
Bad ...

Zwei Wochenend-Events im Cinexx: „Halloween“ und „Weinweiblich“

Hachenburg. HALLOWEEN im Cinexx
Das spezielle Kinoprogramm beinhaltet für die kleinen Kinofans die Filme „Hui Buh“ und „Die ...

Seck: Brandstiftung an Mercedes

Seck. Heute Morgen (28. Oktober) entdeckte eine Funkstreifenbesatzung der Polizeiinspektion Westerburg gegen 2:20 Uhr während ...

Werbung