Verfahren gegen Wolfsschützen eingestellt
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz (BUND) bedauert die Aufhebung des Urteils des Amtsgerichtes Montabaur gegen den Jäger, der den Wolf im Westerwald erschossen hatte.
Westerwald. Die Einstellung des Verfahrens, wenn auch unter Auflagen, sei ein schwerer Rückschlag für den Tierschutz und den Artenschutz in Rheinland-Pfalz und auch bundesweit. Erfreulich sei zwar, dass der Angeklagte den Jagdschein, seine Waffenbesitzkarte und seine Waffen abgeben muss, was der BUND auch ohne Einstellung des Verfahrens erwartet hätte. Im Unterschied zum Urteil des Amtsgerichtes ist der angeklagte Jäger mit der Verfahrenseinstellung jedoch nicht einmal nach Tierschutzrecht verurteilt und nicht vorbestraft. Der BUND würde sich freuen, wenn die vereinbarte Geldbuße in Höhe von 3.500 € wenigstens dem Artenschutz zugute kommen würde.
„Gerade in der Dekade der Biodiversität hätten wir ein klares Zeichen für den Artenschutz erwartet. Der Jäger hätte sowohl nach Tierschutzrecht als auch nach Naturschutzrecht verurteilt werden müssen. Damit wäre endlich einmal klar geworden, dass das Erschießen eines Wolfes als streng geschützte Art kein Kavaliersdelikt ist“, äußert sich Harry Neumann, Vorsitzender des BUND Rheinland-Pfalz, enttäuscht.
Der Prozess macht deutlich, dass eine Novellierung des Jagdgesetzes dringend erforderlich ist, damit zukünftig das Töten so genannter „wildernder“ Hunde und Katzen verhindert wird. Deutschlandweit werden immer wieder streng geschützte Arten wie Wölfe und Wildkatzen von Jägern erschossen, weil sie angeblich mit so genannten „wildernden“ Hunden oder Katzen verwechselt werden. Die Jagd muss zukünftig in einem Rahmen stattfinden, der endlich dem Tierschutz und dem Artenschutz gerecht wird.
Der Wolf ist dem BUND herzlich willkommen und wird als Bereicherung der Artenvielfalt angesehen. Um zu zeigen, dass dies auch für staatliche Stellen gilt, müssen den Worten endlich Taten folgen. So fordert der BUND dringend die Erstellung eines Wolfsmanagementplans, der ein konfliktarmes Zusammenleben von Mensch und Wolf ermöglichen soll. Der Wolf muss dem Artenschutzrecht zugeordnet bleiben und darf keinesfalls dem Jagdrecht unterstellt werden. Die zuständigen Naturschutzbehörden sind sowohl finanziell als auch personell entsprechend auszustatten. Da der Artenschutz eine Investition für die Zukunft darstellt, ist er auch nicht zum Nulltarif zu haben.
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