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Nachricht vom 03.04.2014    

SPD–Fraktion beantragt neue Beratung über Windenergie

Nach den vom Verbandsgemeinderat Bad Marienberg einstimmig beschlossenen Kriterien zur Nutzung von Windenergie haben sich drei Potentialflächen herauskristallisiert. Wegen zahlreicher Eingaben aus der Bevölkerung, sieht die SPD die Notwendigkeit, erneut über die Angelegenheit zu beraten.

Bad Marienberg. Daher formulierte die Fraktion den folgenden Antrag an den Bürgermeister: „Nach dem bisher durchgeführten Verfahren zur 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bad Marienberg, die so einstimmig von allen im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen (SPD, CDU, FWG FDP und Bündnis 90/Die Grünen) beschlossen wurde, haben sich unter Berücksichtigung der vom Verbandsgemeinderat, mit allen Fraktionen einstimmig beschlossenen Kriterien sowie der inzwischen durchgeführten Artenschutzuntersuchungen drei Potentialflächen für die Nutzung von Windenergie herauskristallisiert.

In seiner Sitzung vom 10.02.2014 hat der Verbandsgemeinderat dann ebenso einstimmig die Offenlage der 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit den bezeichneten drei Potentialflächen beschlossen.

Aufgrund der zahlreichen Eingaben aus der Bevölkerung zu den vorgesehenen Potentialflächen Windenergie sieht die SPD-Fraktion die Notwendigkeit, erneut unter Berücksichtigung des Bürgerwillens über die Angelegenheit zu beraten. Bei der weiteren Beratung ist unbedingt darauf zu achten, dass der bestehende Flächennutzungsplan zum Thema „Windenergie“ in seiner derzeitigen Fassung der neueren Rechtsprechung, den neuen Vorgaben des Landes und der übergeordneten Raumordnungsplanung nicht mehr entspricht und eine Fortschreibung zur Vermeidung eines ungeregelten Wildwuchses von Windenergieanlagen unbedingt notwendig ist.

Würde die Verbandsgemeindeverwaltung auf eine Fortschreibung des bestehenden Flächennutzungsplanes verzichten, wäre damit die Möglichkeit eröffnet, auf dem gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde Bad Marienberg Anträge zum Bau von Windenergieanlagen im Einzelgenehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur zu stellen, wobei die zum Schutz der Bevölkerung aufgestellten Kriterien der Verbandsgemeinde (z.B. 1.000 m Abstand zur Wohnbebauung) dann nicht mehr zum Tragen käme. Vielmehr könnte hierbei u.a. ein Abstand von lediglich 750 – 800 m als ausreichend angesehen werden.

Aus den vorgenannten Gründen beantragen wir, zur nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates am 16.04.2014 den Tagesordnungspunkt „5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes“ aufzunehmen und über unseren Antrag zu beraten und zu entscheiden.“



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