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Nachricht vom 01.02.2015    

Ein bunter Strauß von Verkehrsdelikten

Die Polizei Hachenburg hatte sich am Wochenende vom 30. Januar bis zum 1. Februar mit den unterschiedlichsten Verkehrsdelikten zu beschäftigen. Unfälle, Trunkenheit, Verkehrsgefährdung und Fahren ohne Erlaubnis und Versicherung waren dabei.

Symbolfoto: WW-Kurier.de

Nistertal. In der Nacht zum 30. Januar kam es in der Brückenstraße zu einem Verkehrsunfall. Ein bisher unbekannter Fahrzeugführer befuhr die Brückenstraße in Richtung Büdinger Straße. Vermutlich in Folge herrschender Schneeglätte kam das Fahrzeug im Verlauf einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte dort gegen einen Holzzaun. Der Unfallverursacher entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle. Es entstand ein Sachschaden von etwa 500 Euro.

Verkehrsgefährdung und Nötigung
Marzhausen. Am Samstag, 31. Januar, gegen 15.30 Uhr befuhr ein PKW-Fahrer die B 414 aus Richtung Altenkirchen kommend in Richtung Hachenburg. In Höhe der Ortslage Marzhausen wurde der PKW dann von einem silbernen Kleinbus/Van grob verkehrswidrig und rücksichtslos überholt. Nur durch starkes Abbremsen beim überholten PKW konnte Schlimmeres verhindert werden. Das überholende Fahrzeug entfernte sich anschließend.

Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Haftpflichtversicherung
Bad Marienberg. Am Samstag, den 31. Januar, gegen 21.30 Uhr, wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle in der Nassauischen Straße ein mit zwei Personen besetztes Zweirad angehalten. Bei der erfolgten Überprüfung wurde festgestellt, dass der 16-jährige Fahrzeugführer aus der Verbandsgemeinde Bad Marienberg nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. An dem Zweirad war zudem ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen aus dem Jahre 2012 angebracht. Zu guter Letzt stand der junge Mann auch noch unter Alkoholeinfluss. Ein Alkoholtest ergab 0,64 Promille. Es wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet.



Trunkenheit im Straßenverkehr
Hachenburg. Am 1. Februar, um 3.15 Uhr, wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle in der Friedrichstraße ein 24-jähriger PKW-Führer überprüft. Hierbei wurde eine nicht unerhebliche Alkoholisierung festgestellt; 1,04 Promille. Ein entsprechendes Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.

Verkehrsunfall durch Hindernis auf der Fahrbahn
Mündersbach. Am 1. Februar, um 6.05 Uhr befuhr ein PKW-Fahrer die B 413 in Mündersbach, Ortsausgang in Richtung Höchstenbach. Hier lag ein Anbauteil auf der Fahrbahn, eine sogenannte Schleuderketten – oder Rotationsteller mit Stahlträger, der sich vermutlich kurz zuvor von einem LKW gelöst hatte. Rotationsketten sind Traktionshilfen für Fahrzeuge bei vereisten oder verschneiten Verkehrswegen. Der PKW-Fahrer, für den dieses Hindernis nicht rechtzeitig zu erkennen war, leitete noch eine Vollbremsung ein, konnte jedoch ein Überfahren nicht mehr verhindern. Hierbei entstand am PKW erheblicher Sachschaden in noch nicht bekannter Höhe. Die Ermittlungen dauern an.



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