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Nachricht vom 24.07.2015    

Auffahrunfall und Verkehrsunfallflucht

Die Polizei Hachenburg nahm am Donnerstag, 23. Juli zwei Verkehrsunfälle auf. Bei einem Auffahrunfall auf der L 281 in Nister wurde eine Autofahrerin schwer verletzt. In Bad Marienberg verursachte ein unbekannter Autofahrer auf dem Parkplatz des Wildparkhotels einen Sachschaden an einem geparkten Wagen und entfernte sich danach von der Unfallstelle. Die Polizei sucht Zeugen.

Symbolfoto WW-Kurier.

Nister. Am Donnerstag, 23.Juli, um 15 Uhr ereignete sich in der Gemarkung Nister, Landesstraße 281 ein Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wurde. Eine 57-jährige PKW-Fahrerin und eine nachfolgende 43-jährige PKW-Fahrerin befuhren in dieser Reihenfolge die Landesstraße 281 aus Richtung Hachenburg kommend in Richtung der Schneidmühle. In Höhe der Unfallstelle musste die vorausfahrende 57-Jährige ihren PKW verkehrsbedingt abbremsen. Die nachfolgende 43-Jährige bemerkte dies zu spät und fuhr auf den vor ihr befindlichen PKW auf. Die 53-Jährige erlitt hierbei schwere Verletzungen und wurde zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Es entstand ein Gesamtsachschaden von circa 9.000 Euro.

Bad Marienberg. Am Donnerstag, 23. Juli, in der Zeit von 12 Uhr bis 18.30 Uhr ereignete sich in Bad Marienberg-Zinhain, Kurallee, auf dem dortigen Parkplatz des Wildparkhotels ein Verkehrsunfall, bei dem Sachschaden entstand. Ein bisher unbekannter Fahrzeugführer stieß hierbei vermutlich beim Ausparken gegen die linke Fahrzeugseite eines dort abgestellten blauen PKW VW Golf Sports Van. Im Anschluss entfernte sich der unbekannte Unfallverursacher unerlaubt von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Schaden von circa 1.000 Euro zu kümmern. Aufgrund von aufgefundenen Lackspuren dürfte das Verursacherfahrzeug eine weiße Farbe haben. Hinweise zum Unfallgeschehen bzw. dem flüchtigen Unfallverursacher bitte unter Telefon 02662/95580 an die Polizei Hachenburg.



Die Polizei Hachenburg weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eine Straftat und kein „Kavaliersdelikt“ ist. Bereits ab einem Fremdschaden von 1000,- Euro droht ein Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Polizei Hachenburg empfiehlt:
Melden Sie lieber einen Verkehrsunfall sofort bei der zuständigen Polizeidienststelle, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Auch die Hinterlassung eines Zettels ist nicht ausreichend. Sie möchten doch sicher auch nicht, dass ihr Eigentum beschädigt wird und Sie auf dem Schaden sitzen bleiben.


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