Faltblatt „Karneval & Jugendschutz“ informiert
Die „fünfte Jahreszeit“, der Karneval, ist in diesem Jahr sehr kurz und deshalb bereits jetzt schon in vollem Gange. Damit besteht auch die Versuchung für Kinder und Jugendliche, mal über die Stränge zu schlagen. Zwar hat die Zahl der Jugendlichen, die mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert werden, leicht abgenommen, doch das Problem bleibt weiterbestehen.
Montabaur. Das Kreisjugendamt in Montabaur hat deshalb in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern der Nachbarkreise eine Info-Broschüre zum Thema „Jugendschutz und Karneval“ herausgegeben.
„Unser vorrangiges Ziel ist es, präventiv aufzuklären über Gefahren, Gefährdungen und über die gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes“, betont Kreisjugendpfleger und Fachkraft für Jugendschutz Jochen Bücher. Gerade zum Karneval gäbe es immer wieder Fragen zu Rauchen, Alkohol, der Aufsicht und Aufenthaltszeiten bei Veranstaltungen. Und hier wolle das Kreisjugendamt helfen.
Das Faltblatt wird sehr positiv angenommen. Insbesondere für die Karnevalsvereine und sonstige Veranstalter sind die Informationen nach Ansicht der Herausgeber wichtig, denn es werden auch Grundsätze, Belehrung, Warnung und Beaufsichtigung näher beschrieben. Ziel ist es, dass Feste, Feiern und Veranstaltungen gelingen und nicht, insbesondere Minderjährige, gefährden. Daneben gibt es gleich auch die entsprechenden Paragraphen des Jugendschutzgesetzes mit Erläuterungen zu lesen.
Das Faltblatt kann beim Kreisjugendamt, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur, Telefon 02602/124453 oder Email jochen.buecher@westerwaldkreis.de angefordert werden.
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