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Nachricht vom 24.02.2016    

Pflegereformen bringen spürbare Verbesserungen

Zwanzig Jahre nach Einführung erfährt die Pflegeversicherung derzeit durch verschiedene Gesetzesänderungen einen grundlegenden Wandel, der auch für die Betroffenen im Westerwald spürbare und unerwartet großzügige Verbesserungen bringt. Dies war für den Förderverein des Senioren- und Kurzzeitpflegeheimes Ignatius-Lötschert-Haus in Horbach ein Anlass, in der jährlichen Mitgliederversammlung beispielhafte sozialgerichtliche Entscheidungen zur Pflegeversicherung zum Thema zu machen.

Vorstand und Heimleitung blickten mit dem Präsidenten des Landessozialgerichtes Ernst Merz und Edmund Schaaf als Bürgermeister der VG Montabaur (2. und 3. v. l.) auf ein erfolgreiches Jahr zurück. Foto: Veranstalter.

Horbach. Dazu konnte Uli Schmidt (Horbach) als Vorsitzender des Fördervereins im gut gefüllten Gesellschaftsraum des Hauses mit Ernst Merz aus Hübingen den Präsidenten des Landessozialgerichtes (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz als Referenten begrüßen. Einleitend stellte der Gast die Sozialgerichtsbarkeit in unserem Bundesland vor und meinte: „Die Pflegeversicherung ist gerade auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ein höchst dynamisches Rechtsgebiet“. Anhand von einigen aktuellen Urteilen rund um die stationäre und ambulante Pflege verdeutlichte er dies in seinem lebendigen Vortrag.

Im ersten Fall erkannte das Gericht auch die Fahrtzeit für einen Arztbesuch als Pflegezeit an, da die Praxis nur über Treppen zu erreichen ist und die Pflegeperson für das Treppensteigen Unterstützung benötigt. Den nächsten Fall stufte Merz unter der Rubrik Kurioses ein: eine Klägerin wehrte sich erfolgreich gegen die Zuerkennung einer höheren Pflegestufe, die sie nicht beantragt hatte. Hintergrund war die Befürchtung, dass der Sohn der Klägerin bei einer Höherstufung stärker zur Kasse gebeten worden wäre, was dieser nicht wollte.

Um Kurzzeitpflege im häuslichen Bereich eines Jugendlichen mit Down-Syndrom und Autismus ging es in einem weiteren Urteil. Eine Betreuung in einer Facheinrichtung musste abgebrochen werden, worauf die Eltern für die selbst erbrachte häusliche Pflege ein Pflegegeld in Höhe der stationären Kurzzeitpflege erstreiten wollten. Dies wurde vom Gericht jedoch trotz Anerkennung der schwierigen Lebensumstände der Familie abgelehnt.

„Gemäß einem weiteren Urteil ist aus Mitteln der Pflegeversicherung auch eine Wohnumfeldverbesserung möglich, wenn dadurch die häusliche anstatt einer stationären Betreuung ermöglicht oder eine selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird“, so der LSG-Präsident. Ernst Merz stellte weitere Entscheidungen des LSG Rheinland-Pfalz zur Finanzierung der Pflegeversicherung und zu Ansprüchen der Pflegeeinrichtung beim Tod einer Heimbewohnerin vor und beantwortete einige Fragen dazu.



Zum Beginn der ebenso lockeren wie informativen Versammlung hatte der Vorsitzende die Mitglieder im schönen Gesellschaftsraum des Hauses bei duftendem Kaffee und frisch gebackenem Kuchen begrüßt. „Wir wollen mit unserer Arbeit Strukturen für alte Menschen in und außerhalb des Hauses verbessern“, so Uli Schmidt. Schatzmeister Harry Krawinkel (Niederelbert) erläuterte in seinem Kassenbericht, dass im zurückliegenden Jahr wieder Beitragsgelder der Mitglieder und Spenden für die ergänzende Betreuung durch Praktikanten sowie Veranstaltungen vom Neujahrsempfang bis zu den „555ern“ bereitgestellt werden konnten. Die Kassenprüfer Hubert Kleppel und Willi Wirges bestätigen eine übersichtliche Kassenführung.

„Mit einer Vollauslastung konnten wir ins Jahr unseres 50-jährigen Bestehens gehen“, stellte Heimleiter Bernd Eberz in seinem Bericht fest. Unter verschiedenen investiven Maßnahmen hob er die Errichtung einer Photovoltaikanlage in Kooperation mit einem Fachunternehmen auf dem Dach des Hauses hervor. Besonders lobte er die Arbeit der fast 30 Ehrenamtlichen und der zusätzlichen Betreuungskräfte, für die fast fünf Vollzeitstellen zur Verfügung stehen.

Beschlossen wurden auch umfangreiche Vereinsaktivitäten für das laufende Jahr mit einer größeren Informationsveranstaltung zu allen gesetzlichen Neuerungen in der Pflegeversicherung die bis zum 1.1.2017 wirksam werden. Dazu soll im Herbst – falls von diesen gewünscht - mit dem Ortsverband des VdK und dem Forum Soziale Gerechtigkeit zusammengearbeitet werden. Bereits zum 10. Mal wird am 5. November zur „Aktion Wühlmaus“ als Arbeitseinsatz rund um das Haus eingeladen. Das nächste Jahr soll am 6.1.2017 wieder mit einem Neujahrsempfang starten, bei dem diesmal das Thema „Geben ist seliger denn nehmen“ im Mittelpunkt stehen wird. Neue Mitglieder sind im Förderverein immer gerne willkommen.


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