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Nachricht vom 12.03.2017    

Bürgerentscheid in der Ortsgemeinde Caan am 7. Mai

Am Sonntag, dem 7. Mai findet in der Ortsgemeinde Caan ein Bürgerentscheid statt. Die Abstimmungshandlung dauert von 8 bis 18 Uhr. Dies hat der Ortsgemeinderat Caan in seiner öffentlichen Sitzung am 1. März beschlossen. In diesem Bürgerentscheid nach Paragraph 17 a Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz wird darüber abgestimmt, ob für künftige Straßenausbaumaßnahmen in Caan „Wiederkehrende Beiträge“ per Satzung eingeführt werden.

Wappen der Ortsgemeinde Caan

Caan. Sinnvoll erschien es hierbei, die hierzu notwendige Abstimmung gleichzeitig mit den Landratswahlen am 7. Mai durchzuführen. Vor diesem Bürgerentscheid wird der Gemeinderat eine weitere Informationsveranstaltung zu diesem Thema durchführen.

Die Abstimmungsfrage des Bürgerentscheides am 7. Mai wird lauten: „Sind Sie dafür, dass in Caan „Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge“ zur Finanzierung von beitragspflichtigen Ausbaumaßnahmen an Gemeindestraßen eingeführt werden?“ Die Abstimmungsberechtigten können auf diese Frage mit JA oder NEIN antworten beziehungsweise an der entsprechenden Stelle ihren Abstimmungsvermerk machen.

Abstimmungsberechtigt sind nach Paragraph 1 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) – analog der Wahlberechtigung bei den Landratswahlen – alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz und alle Staatsangehörigen der Europäischen Union, die am Tage der Stimmabgabe das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Caan eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben und nicht nach Paragraph 2 KWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz sowie des Kommunalwahlgesetzes, sind die vertretenen Auffassungen der Gemeindeorgane (Ortsbürgermeister und Ortsgemeinderat) darzulegen und ebenfalls bekannt zu machen. Diese Auffassungen sind identisch und werden wie folgt bekannt gemacht:

Auffassung des Ortsbürgermeisters und des Ortsgemeinderates:
Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet für den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Straßen Sorge zu tragen. Das heißt, jede Gemeinde ist verpflichtet, für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs auf ihren Gemeindestraßen, einschließlich der Gehwege, zu sorgen und ist damit Garant gegenüber dem einzelnen Verkehrsteilnehmer.

Bei der Frage ob, wann und wie eine Straße ausgebaut wird, sind jedoch zunächst nur Aspekte der Verkehrssicherheit ausschlaggebend, die von dem Entscheidungsgremium, dem Gemeinderat, zu beachten sind. Soweit es um den verkehrstechnischen Zustand einer Straße geht, kann diese Verpflichtung auch nicht auf die Anlieger übertragen oder diesen überlassen werden.

Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, sind die Gemeinden nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und einer örtlich erlassenen Satzung verpflichtet, für den Straßenausbau Beiträge zu erheben. Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben. Beitragspflichtig sind alle bebauten und bebaubaren Grundstücke an den Straßen der gesamten Ortslage.



Der Paragraph 10 a KAG ermöglicht den Gemeinden und Städten seit einigen Jahren auch die Einführung von „Wiederkehrenden Beträgen“ für den Straßenausbau. Das heißt jeder Eigentümer beteiligt sich entsprechend der Größe seines Grundstückes am Ausbau einer Straße im Ort.

Die Gemeindeorgane sind der Meinung, dass eine Regelung durch „Wiederkehrende Beiträge“ die zukunftsfähigste und sozial gerechteste Verteilung der Lasten des Straßenausbauaufwandes darstellt. Aus diesem Grunde hatten die Gemeindeorgane bereits die Absicht geäußert, künftig „Wiederkehrende Ausbaubeiträge“ in der Ortsgemeinde Caan einführen zu wollen.

Den Gemeindeorganen ist allerdings nicht verborgen geblieben, dass sich innerhalb der Ortsgemeinde auch Widerstände gegen diese Absicht auftun. So kam es unter anderem zu einem Einwohnerantrag in dieser Angelegenheit, der vom Ortsgemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 1. März als sachlich unbegründet abgelehnt wurde.

Aufgrund dieses besonderen Allgemeininteresses an einer mehrheitlichen Grundsatzentscheidung, sollen alle Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden beziehungsweise die Möglichkeit der Beteiligung haben. Von daher haben sich die Gemeindeorgane dazu entschlossen, die Entscheidung darüber, ob in der Ortsgemeinde Caan „Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge“ eingeführt werden, durch einen Bürgerentscheid herbeizuführen.

Stimmberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde Caan nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Stimmberechtigtenverzeichnis bis zum 31. März, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rathaus, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, zu beantragen. Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rathaus, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, erhalten.

In den kommenden Wochen werden weitere Bekanntmachungen zum Bürgerentscheid am 7. Mai folgen. Ebenso die Einladung zur besagten Informationsveranstaltung. ( Roland Lorenz, Ortsbürgermeister und Abstimmungsleiter)


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