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Nachricht vom 15.03.2017    

Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Breitenau

Am Mittwoch, den 1. März fand eine öffentliche und nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Breitenau in der Grillhütte „Auf dem Köpfchen“ statt. Zu Beginn der Sitzung begrüßte Ortsbürgermeister Jürgen Berleth die Ratsmitglieder und die Zuhörerin sowie den anwesenden Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach, Michael Merz.

Breitenau. Nachdem die Sitzung um einen Tagesordnungspunkt „Auftragsvergabe Geräteschuppen Grillhütte“ erweitert werden musste, erläuterte Bürgermeister Merz die Eckdaten des vorliegenden Haushaltsplanes 2017 der Ortsgemeinde Breitenau, der im Anschluss vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde.

Die Abrechnung der laufenden Kostenanteile an der Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen und der öffentlichen Plätze für das Wirtschaftsjahr 2015 wurden durch die Wirtschaftsprüfer abgerechnet. Hierbei haben sich in allen Ortsgemeinden und der Stadt Ransbach-Baumbach deutliche Erhöhungen eingestellt, die in diesem Umfang nicht im Haushaltsplan 2016 vorgesehen waren. Für diese überplanmäßigen Ausgaben wurde Zustimmung erteilt.

Im weiteren Verlauf der Sitzung hatte sich der Gemeinderat mit der Übertragung von Aufgaben an die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach zu beschäftigen. Gemäß Paragraph 67 Absatz 5 GemO RLP ist es erforderlich, die Zustimmungen aller Ortsgemeinden für Selbstverwaltungsaufgaben im Bereich des „Tourismus“ und der „Tourismusförderung“ auf die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach zu übertragen. Nach kurzen Erläuterungen durch Bürgermeister Merz stimmte der Gemeinderat dem zu.

Ein weiterer Entwurf liegt in einem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) vor. Hier sind neue Kriterien bei der Flächennutzung für die Windenergieanlagen einzuhalten. Einige Kriterien sind für das Gebiet der Verbandsgemeinde nicht relevant. Neu definiert werden allerdings die Abstandsflächen von Windenergieanlagen zu Wohngebieten, sowie Dorf-, Kern- und Mischgebieten. Hier gelten künftig Abstandsflächen von 1.100 Metern. Die ausgewiesenen Potenzialflächen innerhalb der Verbandsgemeinde sind nach den Abstandskriterien einzuhalten. In dem Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach verringern sich die Flächen hierdurch nicht unwesentlich. Für Breitenau ist keine Veränderung vorgesehen. Die Verbandsgemeindeverwaltung sieht keine Bedenken in der im Entwurf vorliegenden dritten Teilfortschreibung des LEP IV. Der Gemeinderat nahm den Entwurf zu Kenntnis. Bedenken und Anregungen wurden keine erhoben. Die Verwaltung wird daher eine gemeinsame Stellungnahme für die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach im Verfahren abgeben.



Nachdem nun die Angebote für den Neubau eines Geräteschuppens an der Grillhütte eingegangen sind, hatte der Gemeinderat über die Auftragsvergabe zu entscheiden. Die Firma Matthias Lahr war der günstigste Anbieter mit einem Angebotspreis von rund 5.000 Euro für die Tiefbau- und Pflasterarbeiten. Die Firma Stefan Meurer aus Sessenhausen hatte als günstigster Anbieter für den Bau des Geräteschuppens ein Pauschalangebot von 9.400 Euro eingereicht. Der Gemeinderat vergab den beiden kostengünstigsten Anbietern den Auftrag.

Die Einwohnerfragestunde entfiel und die Mitteilungen und Anfragen im öffentlichen beinhalteten kurze gemeindliche Termine und Belange. Der nicht öffentliche Teil der Sitzung entfiel, weil keine Anliegen vorlagen. (PM VG Ransbach-Baumbach)


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