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Nachricht vom 06.09.2017    

DITIB kritisiert Pressemitteilung nach Rundem Tisch

DITIB-Türkisch Islamische Gemeinde zu Hachenburg e.V., veröffentlicht nach der Sitzung des Runden Tisches in Hachenburg folgende Pressemitteilung: „Die von Herrn Schönwitz herausgegebene Pressemitteilung über die Sitzung des Runden Tisches ist von ihm anscheinend auf Wunsch der Bürgerinitiative gegenüber der ursprünglichen Fassung geändert worden.

Hachenburg. Es ist unter anderem der Satz " Die von der Bundesanwaltschaft übernommenen Ermittlungen zur Weitergabe von Informationen durch Imame an Diyanet dauerten nach Auskunft des Innenministeriums an" eingefügt worden. Da uns entgegen einer bestehenden Konsensvereinbarung keine Möglichkeit gegeben wurde, vor der Veröffentlichung zu dieser Änderung Stellung zu nehmen, holen wir dies hiermit nach.

Die Bundesregierung hat am 20. März bezüglich der beschuldigten Imame erklärt: "Den Erlass der vom GBA (Generalbundesanwalt) beantragten Haftbefehle gegen sechs Beschuldigte hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes abgelehnt. Gegen weitere Beschuldigte war aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kein Haftbefehl beantragt worden (Paragraph 112 Absatz 1 Satz 2 StPO)." (siehe BT-Drucksache 18/11576, Seite 8). Auch Anklagen sind bis heute, mehr als neun Monate nach Aufnahme der Ermittlungen, nicht erhoben worden. Es liegen anscheinend keine strafrechtlich relevanten Tatbestände vor.



Der gerne von bestimmten Gruppierungen hervorgeholte Hinweis auf noch andauernde Ermittlungen soll doch nur dazu dienen, den DITIB-Dachverband insgesamt zu diskreditieren. Ein untauglicher Versuch, denn der DITIB-Dachverband ist gegenüber den vom Präsidium für religiöse Angelegenheiten der Türkei (Diyanet) entsandten Imamen nicht weisungsbefugt. Er kann deshalb auch keine Aufträge zur Beschaffung von Information erteilt haben. Und was strafrechtliche Ermittlungsverfahren angehen: Es gibt Menschen, die haben so wenig rechtsstaatliches Bewusstsein, für die ist ein Beschuldigter schon ein Krimineller. Selbst wenn die Ermittlungen noch andauern sollten, auch für türkische Imame, Türken und türkisch-stämmige Deutsche im Allgemeinen gilt die Unschuldsvermutung.“
(PM Mehmet Aydin, im Auftrag von: DITIB-Türkisch Islamische Gemeinde zu Hachenburg e.V.)



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