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Nachricht vom 15.02.2018    

Wirscheid beschloss Haushaltsplan und Baumaßnahmen

Im der letzten Ortsgemeinderatssitzung beschäftigten sich der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach, Michael Merz, und der Ortsgemeinderat Wirscheid mit dem Haushaltsplan 2018. Es wurden zudem Straßenbauarbeiten vergeben und die Vorausleistung zur Enderschließung „Kauserwegflur“ festgesetzt.

Wirscheid. Der Fehlbedarf im Ergebnishaushalt beträgt 81.650 Euro. Der Finanzhaushalt weist in den ordentlichen Ein- und Auszahlungen einen Fehlbetrag von 61.500 Euro aus. Dieser Fehlbetrag wird durch das negative Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit noch um 333.500 Euro auf insgesamt 395.00 Euro erhöht. Der Fehlbetrag kann teilweise aus dem Bestand der vorhandenen liquiden Mittel gedeckt werden. Für den verbleibenden ungedeckten Betrag von 110.000 Euro ist die Aufnahme eines Darlehens geplant.

Der Haushaltsplan 2018 ist nicht ausgeglichen. Sodann beschloss der Gemeinderat die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen.

Im Anschluss unterrichtete die Vorsitzende den Gemeinderat über eine Spende über 500 Euro zu Gunsten der Heimat- und Kulturpflege der OG Wirscheid. Aus Sicht der Verwaltung und des Gemeinderates bestehen keine Bedenken gegen die Annahme dieser Spende.

Unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Lorenz-Horn wurde die Vertragsvergabe der Straßenbauarbeiten beschlossen. Den Auftrag erhielt das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot über 179.433,70 Euro brutto.

Sodann beschloss der Gemeinderat die zweite Vorrausleistung zur Enderschließung „Kauserwegflur“ in Höhe von 7,50 Euro pro Quadratmeter. Der voraussichtliche Betrag wird bei circa 20 Euro pro Quadratmeter liegen, hiervon sind in der ersten Vorrausleistung bereits 11,50 Euro erbracht worden. Die zweite Vorrausleistung ist in vier gleichen Raten im Abstand von jeweils drei Monaten ab Beginn zu zahlen. Die Beitragserhebung erfolgt gemäß Paragraph 133 BauBG sobald mit den Bauarbeiten begonnen wurde. Nach Abschluss der Bauarbeiten soll sodann die Endabrechnung erfolgen.



Auch wurde die Beauftragung eines Gutachters beschlossen. Das Sachverständigenbüro wird etwaige Schäden an den Gebäuden vor der Baumaßnahme erfassen. Die Fotos werden archiviert und die Gemeinde/Verwaltung erhält die Fotos als Übersichtsfotos je Objekt auf einer CD. Zusätzlich wird für jedes Objekt ein Rohprotokoll mitgeliefert. Eine Auswertung wird nur im tatsächlichen Schadensfall vorgenommen.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt ermächtigte der Ortsgemeinderat Wirscheid die Vorsitzende zu gegebener Zeit im Benehmen mit den Beigeordneten notwendigen Beauftragungen für die Statik, Haustechnik und Elektrotechnik hinsichtlich des angestrebten Umbaus und der Erweiterung der Kindertagesstätte Sessenbach zuzustimmen. Gleiches gilt für die Zustimmung von Leistungen für den Wärmeschutznachweis nach Energiesparverordnung, die Vermessung, die Sicherheits- und Gesundheitskoordination und das Bodengutachten für die Gründung. (PM)


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