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Nachricht vom 12.03.2018    

CDU: Kreisstraßennetz ist durch Landespolitik massiv bedroht

Die „Zukünftige Entwicklung des Kreisstraßenbaus“ hat die CDU-Kreistagsfraktion auf die Tagesordnung der anstehenden Kreistagssitzung am 16. März setzen lassen. Die Christdemokraten wollen mit Information und Diskussion der Vernichtung dringend notwendiger Verkehrsinfrastruktur für den ländlichen Raum durch die Landesregierung entgegentreten.

Foto: CDU

Montabaur. Die CDU im Westerwälder Kreistag befürchtet eine massive Ausdünnung des Straßennetzes im Westerwaldkreis. Hintergrund sind die Bestrebungen der Landesregierungen, viele Kreistrassen zu Gemeindestrassen zwangsweise abzustufen. „Das bedeutet unzumutbare Belastungen für Gemeinden und Anwohner und ist der Anfang vom Ende für viele Westerwälder Straßen“ bringt es der CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Stephan Krempel auf den Punkt.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat die CDU-Fraktion dieses Thema auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 16.Mätrz setzen lassen. Landrat Achim Schwickert soll einen Sachstandsbericht geben und hierbei insbesondere zu folgenden Fragen Stellung nehmen:
Welche Auswirkungen hat die vom Land Rheinland-Pfalz veränderte Förderstaffel bei den Landeszuschüssen auf das aktuelle, von den Kreisgremien bereits beschlossene, Kreisstraßenbauprogramm 2018?
Welche Auswirkungen hat das vom Land Rheinland-Pfalz angekündigte sogenannte „Scharfschalten“ des Landesstraßengesetzes im Hinblick auf die Abstufungen von Kreisstraßen zu Gemeindestraßen auf das Kreisstraßenbauprogramm des Westerwaldkreises?
Wie hat sich der Zustand der Kreisstraßen nach der letzten, vom Land Rheinland-Pfalz durchgeführten Bewertungs- und Zustandserfassung entwickelt?

CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Stephan Krempel weist in seinem Schreiben an den Landrat darauf hin, dass nach der Ankündigung des Landesbetriebes Mobilität es im Rahmen der Umsetzung des Kreisstraßenbauprogrammes zukünftig eine intensivere Prüfung geben werde, ob eine Straße noch überregionale Bedeutung habe. Eine Förderung solle zukünftig gegebenenfalls von einer Abstufung zur Gemeindestrasse abhängig gemacht werden. Als Kriterium würde zukünftig die Regelung des Landesstraßengesetzes herangezogen, wonach es ausreichend ei, wenn jede Gemeinde noch durch eine Straße erschlossen sei.

Dies hat nicht nur im Westerwaldkreis zu erheblichen Widerständen geführt, weil die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinden mit der Übernahme dieser Straßen, so Dr. Stephan Krempel, dauerhaft überstrapaziert werde und dies deshalb dauerhaft zu einer wesentlichen Ausdünnung des Straßennetzes im ländlichen Raum führen wird. Dies müsse bei der Neufassung des Landesstraßengesetzes unbedingt berücksichtigt werden.



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Die Kommunalen Spitzenverbände hatten bereits im Gesetzgebungsverfahren eine weitergehende Regelung gefordert, wonach aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls auch von einer Umstufung einer Kreis- zu einer Gemeindestraße abgesehen werden kann. Diese weitergehende Regelung sei aber im derzeitigen Gesetzentwurf des Ministerrates nicht enthalten, dort werde nur die Verbindung zwischen zwei Ortsteilen einer Gemeinde geregelt.

Es drohe folglich in allen Fällen, in denen eine Ortsgemeinde über mehr als eine Zuwegung an einer Bundes- oder Landesstraße angeschlossen ist, die Abstufung von der Kreis- zur Gemeindestraße. Dies hätte zur Folge, dass die Ortsgemeinden in einer ganzen Reihe von Fällen innerorts und außerorts Kreisstraßen als Gemeindestraßen mit allen damit verbundenen finanziellen Lasten übernehmen müssten.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Stephan Krempel hat daher bei Landrat Achim Schwickert angefragt, ob solche Fälle im laufenden Kreisstraßenprogramm sich bereits abzeichnen oder ob sie gar schon eingetreten sind.

Darüber hinaus will die CDU-Fraktion auch wissen, ob das Land tatsächlich die finanziellen Rahmenbedingungen für den Straßenbau einseitig verändert habe. Nach Informationen des Landkreistag Rheinland-Pfalz habe das Land seinen nachgeordneten Landesbetrieb Mobilität angewiesen hat, ab dem 1. Januar eine neue Förderstaffel bei den Landeszuwendungen für den Kreisstraßenbau zur Anwendung zu bringen. Danach ist der Westerwaldkreis in eine neu geschaffene Kategorie eingeteilt worden. Diese Einteilung hat zur Folge, dass der Westerwaldkreis bei den Landeszuschüssen eine Kürzung des Grundfördersatzes von bisher 65 Prozent auf nunmehr nur noch 60 Prozent erfährt. Hiervon hat nach Kenntnis der CDU-Fraktion das Land den Westerwaldkreis noch nicht informiert, obwohl dies schon Auswirkung auf laufende Projekte und den aktuellen Haushalt habe.

Ferner möchte die CDU-Kreistagsfraktion über die Auswertung der Ergebnisse zum Zustand der Kreisstraßen informiert werden. Das Land Rheinland-Pfalz hat, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität, den Zustand der Kreisstraßen im üblichen Rhythmus von fünf Jahren wieder neu bewertet. Die Christdemokraten fragen nach, ob einzelne Ergebnisse für den zukünftigen Ausbau der Kreisstraßen von besonderer Bedeutung sind.


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