Werbung

Nachricht vom 26.04.2018    

Änderung des Bebauungsplanes „Obere Hofhaide“ in Sessenbach

Der Rat der Ortsgemeinde Sessenbach befasste sich mit der Änderung des Bebauungsplanes „Obere Hofheide“ sowie des Bebauungsplanes „Im Wiesengrund/Weststraße“. In seiner Sitzung vom 13. 11. 2017 hatte der Ortsgemeinderat Sessenbach die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Änderung der Bebauungspläne beschlossen. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde im Januar 2018 durchgeführt. Hierzu wurden vom Gemeinderat Hinweise zur Kenntnis genommen und geringfügige Anpassungen im Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes schließlich als Satzung einstimmig beschlossen.

Geänderter Bebauungsplan "Obere Hofhaide" Sessenbach. Foto: Ortsgemeinde

Sessenbach. Der Ortsgemeinderat Sessenbach hat aufgrund des Paragraphen 10 Absatz 1 des Bauge-setzbuches (BauGB) vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit Paragraph 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, sowie der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), in seiner öffentlichen Sitzung vom 10.4.2018 die 1. Änderung des Bebau-ungsplanes „Obere Hofhaide“ in all seinen Bestandteilen als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Obere Hofhaide“ erstreckt sich auf den gesamten Bereich des gültigen Bebauungsplanes „Obere Hofhaide“.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Obere Hofhaide“ ist zur Orientierung in der nachstehend abgedruckten Übersichtskarte nochmals näher gekennzeichnet.

Die als Satzung beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplanes „Obere Hofhaide“ tritt nach Ausfertigung gemäß Paragraph 10 Absatz 3, Satz 4 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Nach den Bestimmungen des Paragraph 10 Absatz 3 , Satz 2 und 3 BauGB wird die Bebauungsplanänderung „Obere Hofhaide“ mit allen Bestandteilen, ab sofort, während der Dienst-stunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rheinstraße 50, -Zimmer 403-, 56235 Ransbach-Baumbach, zu jedermanns Einsichtnahme bereit gehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Hinweis: Gemäß Paragraph 44 Absatz 3 BauGB kann bei Vorliegen der in den Paragraphen 39 bis 42 BauGB aufgeführten Voraussetzungen eine Entschädigung verlangt werden. Die Fälligkeit des Anspruchs kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt wird. Ein solcher Entschädigungsanspruch erlischt gemäß Paragraph 44 Absatz 4 BauGB wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die jeweiligen Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wurde.



Gemäß Paragraph 215 Absatz 1 BauGB werden
1. eine nach Paragraph 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des Paragraph 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach Paragraph 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Sessenbach geltend gemacht wurden.
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Abwägungsmangel begründen soll, ist darzulegen. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Absatz 2a BauGB beachtlich sind.

Ferner gelten gemäß Paragraph 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Vorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn,
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der oben genannten Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Nummer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorgenannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. (PM)


Lokales: Ransbach-Baumbach & Umgebung

Jetzt Fan der WW-Kurier.de Lokalausgabe Ransbach-Baumbach auf Facebook werden!


Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Politik


Pandemiehalle der Fritz Stephan GmbH in Gackenbach eingeweiht

Gackenbach. Bernd Höhne, Geschäftsführer der Fritz Stephan GmbH, durfte sich nicht nur über den Besuch der Wirtschaftsministerin ...

Bürokratieabbau für europäische Landwirte endgültig vom Europäischen Rat bestätigt

Brüssel/Region. "Als Europäisches Parlament hatten wir dem Vorschlag der Kommission, gegen die Stimmen der Ampel-Regierung, ...

Freie Wähler: Fachkräftemangel entgegenwirken - Basis in den Schulen legen

Mainz. Im vorigen Jahr wurden etwa 570.000 Stellen nicht besetzt. Das Institut fordert deshalb mehr Zuwanderung von qualifizierten ...

Stadtrat gibt endlich grünes Licht: Pumptrack-Projekt in Montabaur startet durch

Montabaur. Seit fast drei Jahren arbeiten die jungen Menschen intensiv an ihrem Projekt. Nun sind sie einen großen Schritt ...

Senioren-Union Herschbach feiert ihr 25-jähriges Jubiläum

Herschbach. Als erste Vorsitzende hat die nunmehr verstorbene Liesel Maßfeller vor 25 Jahren federführend die Senioren-Union ...

Feierabendgespräch der SPD Wirges zur Kindertagesbetreuung

Wirges. Zum Thema Kindertagesstätten (Kita) wird Sven Normann vor Ort sein, Trägervertreter einer Kommunalverwaltung mit ...

Weitere Artikel


Neue Wehrführungen in Weidenhahn und Marienrachdorf

Weidenhahn/Marienrachdorf. Sowohl in Weidenhahn als auch in Marienrachdorf wählten die aktiven Wehrleute neue Wehrführungen. ...

Kochduell in Höhr-Grenzhausen

Höhr-Grenzhausen. Die Stadtmitte von Höhr-Grenzhausen wird zum Drehort: Das SWR Fernsehen zeichnet am Freitag, 4. Mai, ab ...

VG Selters ehrt Menschen aus der Region für ihre Verdienste

Selters. Im Besonderen begrüßte Klaus Müller Stadtbürgermeister Rolf Jung, den Kreisvorsitzenden des Sportkreises Westerwald ...

Die Scheu vor Technik-Berufen nehmen

Region. Am „Girls’ Day“, dem Mädchen-Zukunftstag, öffnete die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ihre Türen für ...

Raiffeisens Idee imponiert im Mainzer Landtag

Mainz/Region. „Die Genossenschaftsidee, die vor zwei Jahren von der UNESCO auf die Liste des Immateriellen Kulturerbes der ...

Fußball-Ferien-Camp des Fußballkreises Westerwald/Sieg

Bad Marienberg. Eingeladen sind Mädchen und Jungen im Alter von elf bis 14 Jahren. Vom 25. bis 29. Juni wird wieder das Fußball-Ferien-Camp ...

Werbung