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Nachricht vom 13.10.2018    

Erfolgreicher Schritt in Richtung Zukunft

Es ist geschafft! Im September haben gleich sieben Absolventinnen der Katharina Kasper Akademie einen weiteren Meilenstein ihrer beruflichen Entwicklung hinter sich gelassen und ihre Weiterbildung zur „Pflegeberaterin nach Paragraph 7a SGB XI“ mit Bravour abgeschlossen. Es war eine fröhliche, bunt gemischte Gruppe“, berichtete Gabriele Heinrich, Bildungsmanagerin der Katharina Kasper Akademie.

Absolventinnen der Weiterbildung zur „Pflegeberaterin nach Paragraph 7a SGB XI". Foto: privat

Dernbach. Die Teilnehmerinnen kamen aus den unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens: Sie arbeiten im Case Management, in Pflegestützpunkten, im Quartiersmanagement und in der Pflegedienstleitung im vollstationären Bereich. „Diese Vielfalt trug zu einer tollen Gruppendynamik und ganz besonders zu einem angeregten fachlichen Austausch bei“, so die Bildungsmanagerin begeistert.

Alle Absolventinnen hatten im Vorfeld der Weiterbildung zur Pflegeberaterin bereits die Weiterbildung zur „Case Managerin“ mit der Zertifizierung über die Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) an der Katharina Kasper Akademie absolviert. Der konsekutive Aufbau von Modulen und die sich ergänzenden Inhalten des Weiterbildungsangebots der Akademie ermöglichten es den Teilnehmerinnen so die Weiterbildung zu Pflegeberaterin verkürzt anzugehen.

Case Management seinerseits ist ein organisationsübergreifendes Handlungskonzept das seine Wurzeln im Gesundheits- und Sozialwesen hat, mittlerweile aber auch in der Beschäftigungsförderung, in der Eingliederungshilfe, im Justizvollzug wie in der Suchtberatung und in der Integrationshilfe angewendet wird. Ihm liegt ein strukturierter Beratungsprozess zugrunde. In systematischer Koordination werden Menschen in komplexen Problemlagen ressourcen- und lösungsorientiert mit individuell abgestimmten Dienstleistungen unterstützt.



Für die Absolventinnen als bereits zertifizierte Case Managerinnen galt es nun ergänzend noch das Modul Sozialrecht zu belegen und sich mit Themen wie Pflegebegutachtung nach dem SGB XI, Leistungsrecht der Pflegeversicherung, Leistungen bei häuslicher Pflege und stationärer Pflege sowie Leistungsrecht der Krankenversicherung / Leistungsrecht der Krankenkasse, Sachleistungen der Krankenkasse, Rehabilitationsrecht, Sozialhilferecht, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung auseinander zu setzen. „Eine Herausforderung war dabei unser neues Lernverfahren: das Blended-Learning“, erzählte Gabriele Heinrich. Das Blended-Learning Verfahren sieht ein hybrides Lernen, sprich eine Kombination von Präsenzphasen und online-gesteuerten Lernsettings und Methoden, vor. So galt es für die Teilnehmerinnen E-Learning-Einheiten mit angeleitetem Selbststudium und dem Präsenzunterricht zu verknüpfen und sich immer wieder selbst zum Lernen zu motivieren. Eine Aufgabe, die die gesamte Gruppe erfolgreich gemeistert hat, so dass nun alle wohlverdient ihre Zertifikate zur „Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI“ in den Händen halten dürfen. (PM)



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