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Nachricht vom 28.07.2020    

Bebauungsplan „Jägerbitze III“ in Atzelgift geändert

Der Rat der Ortsgemeinde Atzelgift hat beschlossen, den Bebauungsplan „Jägerbitze III“ zu ändern und den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Ortsgemeinde Atzelgift plant demnach den Bebauungsplan „Jägerbitze III“ mit dem städtebaulichen Ziel zu ändern, dass in dem Plangebiet zukünftig die Traufhöhe von 5,50 Metern komplett aus den Planunterlagen herausgenommen werden soll.

Atzelgift. Die Verwaltung gibt zur Kenntnis, dass die Planunterlagen gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 10. August bis einschließlich 10. September 2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, Bauamt, Zimmer 317, während der Dienststunden (montags und mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr, dienstags 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.

Während dieser Zeit können die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Etwaige Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Frist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg einzureichen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Zudem können die Planunterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Hachenburg unter folgendem Link eingesehen werden:
www.hachenburg-vg.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen.
Darüber hinaus sind die Planunterlagen auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) abrufbar.



Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen kann eine Einsichtnahme in die Planunterlagen während den vorstehend genannten Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg nur nach einer telefonischen oder schriftlichen Terminvereinbarung beim zuständigen Mitarbeiter (Herrn Oettgen, Telefon: 02662/801-170, E-Mail: b.oettgen@hachenburg-vg.de) erfolgen.

In begründeten Fällen können die Planunterlagen auch durch eine Versendung zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu ebenso an die vorn genannten Kontaktdaten der Verwaltung.

Die Planunterlagen bestehen aus

• den Textfestsetzungen des Bebauungsplanentwurfs
• der Begründung zum Bebauungsplanentwurf

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird gemäß Paragraph 3 UVPG in Verbindung mit Ziffer 18 der Anlage 1 zum UVPG nicht durchgeführt.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß Paragraph 13 BauGB. Von der Umweltprüfung nach Paragraph 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach Paragraph 2a BauGB und der Angabe nach Paragraph 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Daten vorfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach Paragraph 6a Absatz 1 und Paragraph 10a Absatz 1 BauGB wird daher gemäß Paragraph 13 Absatz 3 BauGB abgesehen. (PM)


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