Werbung

Nachricht vom 29.07.2020    

Bebauungsplan „Stadtmitte – Bereich Ransbach“ erweitert

Der Stadtrat Ransbach-Baumbach hat aufgrund des Paragraphen 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit Paragraph 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, sowie der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365), in seiner öffentlichen Sitzung vom 1. Juli 2020 die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Stadtmitte – Bereich Ransbach“ (Wohnhof Masselbach) in all seinen Bestandteilen als Satzung beschlossen.

Ransbach-Baumbach. Der Geltungsbereich der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Stadtmitte – Bereich Ransbach“ (Wohnhof Masselbach) ist zur Orientierung in der nachstehend abgedruckten Übersichtskarte nochmals näher gekennzeichnet.

Nach den Bestimmungen des Paragraph 10 Absatz 3, Satz 2 und 3 BauGB wird die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Stadtmitte – Bereich Ransbach“ (Wohnhof Masselbach) mit allen Bestandteilen ab sofort während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rheinstraße 50, -Zimmer 402-, 56235 Ransbach-Baumbach, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Wichtiger Hinweis!
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen kann eine Einsichtnahme in die Planentwurfsunterlagen während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach nur nach einer telefonischen oder schriftlichen Terminvereinbarung bei dem zuständigen Sachbearbeiter (Markus Waschbüsch Telefon: 02623/86215, E-Mail: markuswaschbuesch@ransbach-baumbach.de) erfolgen.

Weiterer Hinweis:
Gemäß Paragraph 44 Absatz 3 BauGB kann bei Vorliegen der in den Paragraphen 39 bis 42 BauGB aufgeführten Voraussetzungen eine Entschädigung verlangt werden. Die Fälligkeit des Anspruchs kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt wird. Ein solcher Entschädigungsanspruch erlischt gemäß Paragraph 44 Absatz 4 BauGB wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die jeweiligen Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wurde.

Gemäß Paragraph 215 Absatz 1 BauGB werden
1. eine nach Paragraph 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des Paragraph 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach Paragraph 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Ransbach-Baumbach geltend gemacht wurden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Abwägungsmangel begründen soll, ist darzulegen. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Absatz 2a BauGB beachtlich sind.



Ferner gelten gemäß Paragraph 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Vorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn,
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der oben genannten Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Nummer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorgenannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. (PM)


Lokales: Ransbach-Baumbach & Umgebung

Jetzt Fan der WW-Kurier.de Lokalausgabe Ransbach-Baumbach auf Facebook werden!

Weitere Bilder (für eine größere Ansicht klicken Sie bitte auf eines der Bilder):
 


Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Politik


Startschuss für die Sanierung der Dreifach-Sporthalle in Selters

Selters. Die Sanierungsarbeiten an der Dreifach-Sporthalle in Selters haben offiziell begonnen. Dies wurde vom rheinland-pfälzischen ...

Politischer Dialog: Ministerpräsidentin Malu Dreyer zu Gast in Wirges

Wirges. Die Veranstaltung "Triff Malu Dreyer" der SPD Rheinland-Pfalz findet am 3. Juni 2024 um 18 Uhr im Bürgerhaus Wirges ...

Hachenburg tritt Initiative für mehr Gestaltungsspielraum zu Tempo-30-Beschränkungen bei

Hachenburg. Derzeit legt §45 der Straßenverkehrsordnung fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen und vor bestimmten ...

Bündnis 90/Die Grünen präsentiert Kandidaten für den Stadtrat Montabaur

Montabaur. "Machen wie immer? Oder machen, was zählt!" Unter diesem Motto präsentiert der Ortsverband von Bündnis 90/Die ...

Impulse digital: Kommunale Außenpolitik dient der Völkerverständigung

Westerwaldkreis. CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Stephan Krempel hatte Vertreter von Vereins- und Städtepartnerschaften mit ...

Schüler Union Westerwald in Zukunft mit drei Mitgliedern im Landesvorstand vertreten

Westerwaldkreis. Als neuer Landesgeschäftsführer wurde Paul Hannus (Höhr-Grenzhausen) gewählt, der zugleich Kreisvorsitzender ...

Weitere Artikel


Neue Fahrzeuge und Technik für Feuerwehr der VG Selters

Selters. Die Stützpunktfeuerwehr Freilingen freut sich über ein neues Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 10). Das Fahrzeug ...

Caan: Ein großer Schritt in die Zukunft

Caan. „Mit dieser Förderung hat die Ortsgemeinde Caan die Möglichkeit den Ort zukunftsorientiert auszurichten und aufzustellen. ...

Summer-Art-Week im Haus der Jugend Montabaur

Montabaur. Mit im Boot sind der international renommierte Graffiti-Sprayer Semor, die Leiterin der Schauspielschule Koblenz ...

Enrico Förderer ist wieder im Rennen

Leuterod. Diese Regeln wurden von den Teilnehmern eingehalten, da an den nächsten zwei Wochenenden weitere Rennveranstaltungen ...

Einbruch zwecks Diebstahl in Apparatebau-Firma

Bad Marienberg. In der Nacht von Sonntag, den 26. Juli auf Montag, den 27. Juli verschafften sich Unbekannte unberechtigten ...

Westerwälder Rezepte: „Arme Ritter“ – feine Resteverwertung

"Arme Ritter" sind eine feine Variante der Resteverwertung. Altbackenes Brot, Brötchen, Baguette oder Toast eigenen sich, ...

Werbung