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Nachricht vom 15.10.2020    

Tafel Westerwald des Diakonischen Werks erhält Förderbescheid

Die Corona-Pandemie hat viele ehrenamtliche Initiativen und Helfer ins Straucheln gebracht: Kontaktbeschränkungen erschweren die Arbeit. Die Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen kostet zusätzliches Geld. Mehr denn je sind Menschen in der Pandemie aber auf dieses Engagement vor der Haustür angewiesen.

Symbolfoto

Berlin/Westerburg. Die Bundesministerin für ländliche Räume, Julia Klöckner, hat deshalb in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Landkreistag das millionenschwere Soforthilfeprogramm „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern." aufgelegt. Damit greift die Ministerin den Ehrenamtlichen gezielt unter die Arme: Sie können Zuwendungen etwa für Schutzausrüstung, Hilfsmittel für den Transport von Lebensmitteln oder digitale Ausstattung erhalten.

Gefördert wird auch die Tafel Westerwald des Diakonischen Werks im Westerwaldkreis – mit 7.993 Euro. Die ehrenamtlichen Helfer der insgesamt acht Ausgabestellen benötigen Transportkosten für Lebensmittel und Handys, um ihre wertvolle Arbeit für bedürftige Menschen besser zu koordinieren. Außerdem müssen Wartebereiche ins Freie verlegt und Vorrichtungen zur Einhaltung der Abstandsregeln angeschafft werden, um das Infektionsrisiko zu minimieren.

Bundesministerin Klöckner: „Die Corona-Krise darf nicht zu einer Krise des Ehrenamts werden. Denn besonders jetzt sind viele Menschen auf Unterstützung angewiesen. Deshalb helfen wir den Helfern – insgesamt fünf Millionen Euro haben wir für Initiativen vor Ort bereitgestellt. Damit wollen wir einen Beitrag leisten, dass wichtige Angebote in der Fläche weiter möglich sind. Das ist mir ein großes Anliegen: Ehrenamt ist keine Selbstverständlichkeit – und gerade deshalb so wertvoll für die Temperatur unserer Gesellschaft."

Hintergrund:
Mit der Sondermaßnahme „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern." werden ehrenamtliche Initiativen bei der Bewältigung Corona-bedingter Belastungen unterstützt. Bewerben konnten sich Initiativen, die überwiegend in kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnern tätig sind.

Mit 2.000 bis 8.000 Euro gefördert werden unter anderem:
1. Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die dem Schutz der Gesundheit von Mitgliedern und deren Kontaktpersonen dienen (z. B. Schutzmasken, Desinfektionsmittel),
2. Neuanschaffungen, Beauftragungen und Fahrtkostenerstattungen für Maßnahmen, die Transportleistungen zur Sicherstellung der Nahversorgung, insbesondere mit Lebensmitteln, sowie Mobilitätsaufwendungen auf Seiten der Mitglieder der Initiativen betreffen (zum Beispiel Fahrräder, Transportboxen),
3. Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die die Zusammenarbeit von Mitgliedern der Initiative untereinander und mit Kontaktpersonen mit Hilfe einer digitalen Ausstattung der Initiative verbessern (zum Beispiel Kameraequipment und Headsets für Videokonferenzen). (PM)



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