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Nachricht vom 20.02.2021    

Einsammlung von Sonderabfällen aus Haushalten in der VG Ransbach-Baumbach

Die Einsammlung von Sonderabfällen aus Haushalten in haushaltsüblichen Mengen findet in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach am Samstag, den 27. Februar 2021 in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr statt.

Symbolfoto

Ransbach-Baumbach. Sonderabfälle können die Bürger der Verbandsgemeinde an diesem Tag an der dafür eingerichteten mobilen Sammelstelle abliefern, und zwar in der d`Esterstraße, Platz vor dem ehemaligen Feuerwehrgerätehaus (Kirmesplatz) im Stadtteil Baumbach.

Unter Aufsicht einer ausgebildeten Fachkraft werden dort umweltschädliche Sonderabfälle aus Haushalten wie zum Beispiel Lackrückstände, Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medikamente, Haushaltsbatterien, ausgehärtete Pflanzenfette (Fritierfett) et cetera in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei angenommen. Ebenso Leuchtstoffröhren bis maximal 20 Stück pro Anlieferer. Für die Entsorgung größerer Mengen stellen Sie bitte vorab eine Anfrage an die Abfallberatung des WAB in Moschheim, Telefon: 02602 / 6806-55.

Auch Elektro- und Elektronikkleingeräte wie Handy, Föhn, Rasierapparat, Kaffeemaschine et cetera bis maximal der Größe eines Haushaltsstaubsaugers werden am Umweltmobil kostenfrei angenommen; ebenfalls nur in haushaltsüblichen Mengen.

Elektro- und Elektronikgroßgeräte wie Fernseher, PC, Spülmaschine, Waschmaschine und ähnliches werden vom WAB nach telefonischer Anmeldung unter 02602/6806-55 kostenfrei vor Ort bei den Privathaushalten abgeholt. Feuerlöscher werden gegen Gebühr angenommen: 10 Euro/Stück bei maximal 2 Stück pro Anlieferer.

Hinweise:
1. Das Entsorgungsangebot gilt ausschließlich nur für Sonderabfälle aus Haushalten
der benannten Verbandsgemeinde.

2. Gewerbetreibende wenden sich unmittelbar entweder an die Fa. REMONDIS
Industrie Service GmbH & Co. KG, 56626 Andernach, Tel.: 02632/81004-11 oder
die Fa. Bellersheim Abfallwirtschaft GmbH, 57638 Neitersen, Tel.: 02681/802-800
bzw. an eine andere für die Entsorgung von Sonderabfällen zugelassene
Entsorgungsfirma.



3. Altöl (technisches Öl) kann auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen bei den mobilen Sammlungen nicht mehr angenommen werden. Bitte berücksichtigen Sie hierzu, dass die gewerblichen Verkaufsstellen von Motor- und Getriebeöl gesetzlich verpflichtet sind, mengengleich zum veräußerten Öl gebrauchtes Altöl kostenfrei zurückzunehmen. Alternativ dazu können Sie Altöl auf der stationären Sonderabfallannahmestelle im Betriebshof des WAB in Moschheim gegen Gebühr zur Entsorgung anliefern.

Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger/Anlieferer gebeten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Entsorgungsfahrzeuge zu unterlassen, um Gefährdungen von Umwelt und Personen - insbesondere von Kindern - zu vermeiden.

Weiter weisen wir Sie darauf hin, dass es zu kurzfristigen Änderungen in der Verkehrsführung kommen kann und gegebenenfalls sogar ein völlig neuer Standort für das Umweltmobil festgelegt wird.

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Corona-Bestimmungen einen geänderten Ablauf bei der Annahme der Sonderabfälle gibt und es daher zu längeren Wartezeiten kommen kann. Achten Sie bitte auf die Beschilderung und die Anweisungen des Personals.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des WAB unter Telefonnummer: 02602/6806-55. Dort erhalten Sie unter anderem Auskunft darüber, zu welchen anderen Terminen Sie Sonderabfälle auf dem Betriebshof des WAB in Moschheim selbst anliefern können. (PM)


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