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Nachricht vom 08.04.2021    

Corona: Neue Regeln für Kindergärten

Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig stellt verstärkte Maßnahmen für sicheren Kita-Betrieb vor: Ausweitung der Maskenpflicht, weniger Durchmischung und Teststrategie.

Symbolfoto

Region. „Seit Mitte März sind die Kitas in Rheinland-Pfalz wieder für alle Kinder geöffnet. Jede Öffnung muss dabei so verantwortungsvoll wie nötig geschehen, weil der Infektions- und Gesundheitsschutz aller an Kita Beteiligten nicht in Frage gestellt werden darf. Deshalb sind alle Schritte immer abhängig vom aktuellen Infektionsgeschehen. Durch die Mutation des Virus hat sich auch in Rheinland-Pfalz die Situation verändert.

Wir sehen, dass zunehmend auch Kinder von Infektionen betroffen sind. Nach Beratungen mit den Gesundheitsexperten der Unimedizin Mainz haben wir uns deshalb entschieden, die Regelungen in unseren Kitas zu verstärken. Hierzu zählen eine Ausweitung der Maskenpflicht für alle jugendlichen und erwachsenen Personen, eine weitere Reduzierung von Durchmischungen und die neue Teststrategie für das Personal an Kitas“, erläuterte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig zum weiteren Vorgehen in den Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz.

Bei einer Pressekonferenz mit Dr. Wolfgang Kohnen, stellvertretender Leiter der Abteilung für Hygiene und Infektionsprävention und Krankenhaushygieniker, und Prof. Dr. Fred Zepp, ehemaliger Direktor des Zentrums für Kinder- und Jugendmedizin, blickte die Ministerin auf die aktuelle Situation in den Kitas und stellt die neuen Maßnahmen vor.

Erweiterte Maskenpflicht
„Für Jugendliche und Erwachsene im Kita-Betrieb gilt schon jetzt grundsätzlich die Maskenpflicht. Dies gilt auch für Eltern, wenn sie ihre Kinder bringen und abholen. Für die Beschäftigten der Kita gab es bisher Ausnahmen: Nämlich dann, wenn sie in der pädagogischen Interaktion mit den kleineren Kindern waren, die noch nicht zur Schule gehen. Diese Ausnahme wird nun aufgehoben. Das Tragen von medizinischen Masken oder Masken der Standards KN95/N95, FFP2 oder vergleichbaren Standards ist damit grundsätzlich in allen Situationen des Kita-Alltags verpflichtend. Natürlich sind dabei in besonderen Situationen auch Ausnahmen möglich, zum Beispiel bei gezielter Sprachbildung oder Sprachförderung. Das klappt nicht mit Maske“, erläuterte die Ministerin.

Durchmischung vermeiden
„Unsere Hygiene-Empfehlungen raten dazu, Durchmischungen möglichst zu vermeiden. Um dies umzusetzen, waren bereits bisher Einschränkungen in den Bring- und Abholzeiten zulässig. Diese Regelung wird ausgeweitet. Die Betreuung soll den kompletten Tag über in möglichst (teil-)festen Angeboten erfolgen, diesen soll auch das pädagogische Personal möglichst fest zugeordnet werden“, so Hubig weiter. Dafür könne das Betreuungsangebot insbesondere in den Bring- und Abholzeiten, aber auch darüber hinaus eingeschränkt werden. Diese Einschränkungen der Betreuungszeiten müssten im Einvernehmen von Träger, Leitung und Elternausschuss festgelegt werden, sodass unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten jeder Kita und der Interessen der Beteiligten eine gute Lösung vor Ort gefunden werde.



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„Wir wissen, dass viele Kitas genau diesen Gestaltungsspielraum schätzen. Wir wissen jedoch auch, dass es andere gibt, in denen eine gemeinsame Entscheidungsfindung schwerer fällt. Sollte es hier Unterstützungsbedarf geben, so können sich die Einrichtungsträger jederzeit an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung wenden, dass die Beteiligten bei der Suche nach Lösungen unterstützt.“ Um die Aufsichtspflicht zu jedem Zeitpunkt auch in festen Angeboten sicherzustellen, könne und solle zudem Vertretungs- und Zusatzpersonal eingesetzt werden. Das Land unterstützt das finanziell.

Selbsttests für Kita-Personal

Ein weiterer Baustein ist die neue Teststrategie, die ab April greift. Alle Beschäftigten in den Kitas erhalten jetzt kostenfreie Selbsttests, um sich zwei Mal pro Woche testen zu können.

Kita-Kinder können sich nicht selbst testen. Sie können im Rahmen des „Testen für alle“ in den örtlichen Testzentren mindestens einmal pro Woche mit einem kostenlosen Schnelltest getestet werden. Die Testmöglichkeiten im Rahmen des „Testen für alle“ bestehen selbstverständlich auch ergänzend für die Beschäftigten. „Die Testungen sind freiwillig, jedoch ermutigen wir alle Beteiligten, sie zu nutzen. Die Testungen sind im Sinne aller an Kita-Beteiligten – Kinder, Eltern, Beschäftigte. Sie tragen dazu bei, das Virus so gut wie möglich aus den Kitas fernzuhalten und so den Kita-Betrieb sicherzustellen“, appellierte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.

„Diese Maßnahmen knüpfen an unsere bereits bestehenden Maßnahmen an. Es muss weiterhin unser Ziel sein, den Kindern so viel Kita zu ermöglichen, wie verantwortungsvoll geht, Familien bei der Betreuung zu entlasten und gleichzeitig die Gesundheit aller bestmöglich zu schützen“, so die Ministerin abschließend.
PM


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