Westerwaldkreis: Hinweise zur Berechnung der 7-Tage-Inzidenz
Als zentrale Meldestelle für meldepflichtige Infektionskrankheiten in Rheinland-Pfalz hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) die Aufgabe, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen zu errechnen, und zwar sowohl für ganz Rheinland-Pfalz als auch für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte.
Montabaur. Berechnet wird die 7-Tage-Inzidenz auf Grundlage der Meldedaten, die von den kommunalen Gesundheitsämtern erhoben werden. Die Berechnung orientiert sich an den Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) und folgt einem festen Muster, das hier erklärt wird.
Das LUA und das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises erreichen immer wieder Nachrichten von Bürgern, die die Inzidenz für ihren Landkreis selbst auf Basis der täglichen veröffentlichten Differenzen errechnen möchten. Allerdings ist für Außenstehende die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz nur annähernd möglich, da sie nicht das Meldedatum zu jeder einzelnen Meldung haben. Die untenstehende Tabelle zeigt, dass die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz auf Grundlage der vom LUA veröffentlichten Tagesdifferenzen regelhaft zu hohe Inzidenzwerte liefert.
Meldedaten
Die 24 Gesundheitsämter des Landes übermitteln fortlaufend neue Fälle von COVID-19 an das Landesuntersuchungsamt. Hierbei legt das Gesundheitsamt das Meldedatum fest. Es ist definiert als Zeitpunkt, zu dem das Gesundheitsamt Kenntnis von einem Infektionsfall erhält und diesen im elektronischen Übermittlungssystem SurvNet-RKI anlegt. Das Meldedatum ist somit nicht identisch mit dem Zeitpunkt (Datum) der Übermittlung des Meldefalles an das LUA. Der Übermittlungszeitpunkt kann im Einzelfall mehrere Tage später liegen, zum Beispiel wenn das Gesundheitsamt nach dem Bekanntwerden eines Falles noch weiter ermitteln muss, um dadurch überhaupt erst die Grundlage für eine Übermittlung zu schaffen.
Hieraus ergibt sich, dass beim LUA jeden Tag Meldungen mit verschiedenen Meldedaten eingehen. Täglich um 14 Uhr weist das LUA die Zahl der insgesamt neu eingegangenen (übermittelten), laborbestätigten Fallmeldungen für das Land und seine Gebietseinheiten als Differenz zum Vortag aus. Hierbei muss beachtet werden, dass sich diese Differenz um solche Meldefälle reduziert, die im elektronischen Meldesystem in den letzten 24 Stunden durch die Gesundheitsämter solche Änderungen erfahren haben, dass sie nicht mehr zur Zählung kommen – so kann es zum Beispiel vorkommen, dass ein Fall nachträglich einer anderen Gebietseinheit zugeordnet werden muss, weil das Gesundheitsamt bei seinen Recherchen ermittelt hat, dass die erkrankte Person mit ihrem Hauptwohnsitz in einem anderen Landkreis gemeldet ist. Durch solche Qualitätsprüfungen und Datenbereinigungen der Gesundheitsämter kann es gelegentlich vorkommen, dass bereits übermittelte Fälle im Nachhinein korrigiert bzw. wieder gelöscht werden.
Berechnung der 7-Tage-Inzidenz
Die 7-Tage-Inzidenz wird aus der Zahl der Meldungen mit Meldedatum innerhalb der letzten 7 Tage ab dem Berichtstag berechnet. Nicht alle Meldungen, die in den zurückliegenden 7 Tagen als Differenz neu an das Landesuntersuchungsamt übermittelt wurden, fließen in diese Berechnung ein. Dies liegt daran, dass ein nicht unbedeutender Anteil von eingehenden (das heißt an das LUA übermittelten) Meldungen mit einem Meldedatum versehen ist, das nicht innerhalb dieses 7-Tageszeitraums liegt.
Am Ende gibt es die Tabelle zum folgenden Rechenbeispiel
Beispielsweise ergeben sich für Samstag den 30.01.2021 auf Grundlage der Summe der Tagesdifferenzen in den letzten 7 Tagen (3. Spalte von links, roter Rahmen) 226+700+606+667+604+384+469 = 3.656 an das Landesuntersuchungsamt übermittelte Meldefälle. Betrachtet man aber die Änderungen nach Meldedatum innerhalb des 7-Tageszeitraums (farbige Felder, grüner Rahmen), fallen nur die Meldedaten von 139+497+608+673+695+337+256 = 3.205 Fällen in den 7-Tages-Zeitraum ab Berichtstag.
Entsprechend beträgt die vom LUA veröffentlichte Inzidenz (3.205 /4.093.903) x 100.000 = 78,3/100.000, also 11,0 /100.000 weniger als eine Berechnung auf Basis der Tagesdifferenzen übermittelter Fälle, die einen 7-Tages-Inzidenzwert von 89,3/100.000 ergibt. Gleiches gilt für die Berechnung in den einzelnen Gebietseinheiten, d.h. Kreisen und kreisfreien Städten. Aufgrund der geringeren Bevölkerung und damit Bezugsgröße für die Berechnung der Inzidenz machen sich kleinere Abweichungen dort mitunter noch stärker bemerkbar.
(PM Kreisverwaltung)
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