Drohungen und Beleidigungen wegen Kinderlärm auf Spielplatz in Bendorf
Am 12. April postete eine Mutter in einer Gruppe des Sozialen Netzwerkes „Facebook“ ein Bild von einem Zettel, auf dem sich jemand beleidigend über den Lärm spielender Kinder auf einem Parkplatz beschwerte und Drohungen aussprach.
Bendorf. Auf dem Zettel, der von einem Unbekannten in einem der Briefkästen in der Nachbarschaft eingeworfen wurde, steht: „Spielplatzlärm. Wir haben die ständige Ruhestörung und das Rumgekreische eurer scheiss Bälger auf dem Spielplatz satt und haben diese, vor allem die am vergangenen Donnerstag, bei der Stadt gemeldet. Also kriegt eure Dreckskinder in den Griff, oder sie werden auf dem Spielplatz nicht mehr sicher sein....“ Gemeint ist der Spielplatz auf der Vierwindenhöhe in Bendorf.
Schnell löste der Post auf Facebook einen Schwall an Empörung aus. Jedoch nicht gegen den Autor des Posts, sondern gegen den unbekannten Verfasser des Zettels. Die Kommentare reichten von „dann soll er doch umziehen“ bis „wenn ich den in die Finger bekomme…“.
Auf Nachfrage bestätigte die Stadtverwaltung Bendorf, dass der Vorfall dort bereits gemeldet wurde und bekannt sei. „Aktuell zeigen die Mitarbeiter unseres Vollzugsdienstes verstärkt Präsenz in dem betroffenen Gebiet und führen mehrmals täglich Kontrollen auf den Spielplätzen durch“, bestätigt Theresa Artzdorf, Mitarbeiterin der Pressestelle der Stadt Bendorf. „Vergleichbare Fälle sind uns aus der Vergangenheit nicht bekannt“.
Auch Ulrich Sopart, Leiter der Pressestelle im Polizeipräsidium Koblenz erklärt, dass der Polizeiinspektion Bendorf der Vorfall bereits gemeldet wurde. „Offenbar gibt es im näheren Umfeld des Kinderspielplatzes auch schon seit mehreren Tagen eine Beschwerdelage bei der Stadt Bendorf wegen Lärmbelästigung, die vom Spielplatz ausgehen soll. Am vergangenen Wochenende kam es dann zu dem Einwurf dieser Zettel in die Briefkästen der vermeintlichen Verursacher“, so Sopart.
Zur rechtlichen Einordnung ist auszuführen, dass der Inhalt dieses Zettels strafrechtlich keine Bedrohung im Sinne Strafgesetzbuchs darstellt. Die Polizeiinspektion Bendorf ermittelt aktuell jedoch strafrechtlich auch bezüglich der enthaltenen Beleidigungen.
„Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass es in diesem örtlichen Bereich doch zu einer weiteren Eskalation kommen könnte. Neben den strafprozessualen Ermittlungen wird seitens der Polizei auch präventivpolizeilich gehandelt, um weitere Straftaten zu verhindern beziehungsweise mögliche Gefahren abzuwehren“, führt Sopart weiter aus. Auch die Polizei wird vermehrt Kontrollen ausführen. „Die Ermittlungen im Hinblick auf die Beleidigungstatbestände und die Absender des Zettels laufen parallel. Sollte die Person ermittelt werden, wird hier neben dem Strafverfahren sicherlich mindestens auch eine präventivpolizeiliche Gefährderansprache erfolgen.“ Eine Gefährderansprache ist in der Regel ein Gespräch durch Polizeibeamte mit einer Person mit dem Hinweis auf mögliche Folgen seines Handels.
Auch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hatte sich in der Vergangenheit bereits mit dem Thema Lärm auf Kinderspielplätzen auseinandersetzen müssen und bestätigt, dass Lärm durch spielende Kinder auf einem Spielplatz den Anwohnern zumutbar sei. „Für die von Kindern ausgehenden Geräusche enthalte das Bundesimmissionsschutzgesetz eine spezielle Regelung. Danach seien Geräuscheinwirkungen, die unter anderem von Kinderspielplätzen durch Kinder hervorgerufen würden, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen. Geräusche spielender Kinder seien Ausdruck der kindlichen Entwicklung und Entfaltung und daher grundsätzlich zumutbar“, heißt es in einem der Urteile.
Uwe Schumann
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