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Nachricht vom 04.05.2021    

NI widerlegt Zweifel an Vogelgutachten für Rothenbachaue Hattert

Zwischen Hattert und Hachenburg befindet sich entlang des Rothenbachs ein zusammenhängendes und strukturreiches, in Teilen feuchtes und nasses Wiesengelände, das nur in seiner Gesamtheit einen funktionierenden Lebensraumkomplex bildet.

Rothenbachaue. Fotos: Harry Neumann/NI

Hattert. Die Naturschutzinitiative (NI) und eine neu gegründete Bürgerinitiative kämpfen um den Erhalt des Biotops. Wir berichteten.

Der Sprecher der CDU, Klaus Krämer, will nach Meinung der Naturschützer offensichtlich von dem geplanten naturzerstörerischen Eingriff in der Rothenbachaue in Hattert ablenken: Während alle Naturschutzverbände den ausufernden Flächenfraß kritisieren, will der CDU-Sprecher diesen offensichtlich schönreden. Oder geht es ihm darum, seinem Parteifreund, der selbst Ratsmitglied ist, zu dem begehrten Gewerbegrundstück zu verhelfen? Wer, wie die Biologen und Ornithologen der Naturschutzinitiative (NI), fachlich versiert ist, kann in einem wertvollen Biotop wie der Rothenbachaue bei einer Begehung noch deutlich mehr als nur 20 Arten feststellen.

„Über das Jahr wird die Rothenbachaue zwischen Hattert und Hachenburg von etwa 90 Arten genutzt“ berichtet Biologe Günter Hahn, Wissenschaftlicher Beirat der Naturschutzinitiative (NI), der dieses Gebiet schon beim Ausbau der Umgehungsstraße untersucht hatte. Herausragend sind dabei die Funktionen der Rothenbachaue für hier brütende Wiesen- und Heckenvögel sowie für Zugvögel und Wintergäste, die nur in ausgedehnten und offenen Auenwiesen vorkommen. Und genau diese komplexen Wiesengebiete werden durch Überbauung, Einengung durch Siedlungsgebiete, Zerschneidung durch Straßen und Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung im Allgemeinen immer seltener und die Maßnahmen tragen damit erheblich zu dem Rückgang insbesondere von Vögeln der Feldflur bei“, betonte Biologe Günter Hahn.

Dipl. Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI, stellt ferner die Frage, warum Krämer den Begehungsbericht der NI vom 12. April 2021 „Gutachten“ nennen möchte und wieso er die noch relativ „überschaubare“ Zahl von circa 20 genannten Vogelarten bei einer Tagbegehung als „sensationell“ einstuft?

„Was den Laien erstaunt, ist für Fachleute nichts Besonderes“ sagt Biologe Vollmer, der seit über 30 Jahren beruflich Vogelschutzgutachten erstellt und im Brutvogelmonitoring tätig ist. Bei Gebieten dieser Größenordnung mit Grünland, Gehölzzügen und Gewässern im umgebenden funktionalen Bezug kommen bei einer mehrfachen Begehung schnell 40 Vogelarten zusammen.



Standard-Monitoringflächen von einem Quadratkilometer weisen je nach Strukturreichtum meist 70 bis 100 Arten mit 200 bis 600 Brutpaaren auf. Wenn Krämer alleine in seinem Garten mal eine längere Zeit Vogelarten notieren würde, kämen gegebenenfalls auch an die 20 Arten zusammen. Es ist aber nicht nur die Anzahl, sondern die Qualität der Artbeobachtungen, die den Wert der Rothenbachaue noch ausmacht. So konnten auf einer kurzen Begehung verschiedene Vögel beobachtet werden, die selten sind oder seltene Lebensbedingungen aufzeigen, wie zum Beispiel Grauspecht, Wasseramsel, Star oder Rotmilan. In wieweit für diese Arten das Gebiet eine höhere Bedeutung hat, müsste eine Begehungsreihe zeigen. So die Gemeinde weiterhin die Planungen zu dem Gewerbegebiet an dieser Stelle verfolgt, könnte die NI tatsächlich sehr zügig ein „Gutachten“ einreichen.

Es ist in der Zeit des Artensterbens und des Verlusts an Biologischer Vielfalt unverantwortlich, durch die fortschreitende Versiegelung immer mehr Lebensräume für Menschen und Tiere zu zerstören. Erst vor kurzem hat die EU-Kommission Deutschland verklagt, weil es zu wenig für den Naturschutz tut. Die CDU in Hattert sollte daher, anstatt Naturschutzverbände zu diffamieren, ihre Politik am Natur- und Klimaschutz ausrichten.

„Das große Bauvorhaben bei Hattert hätte eine deutliche Verkleinerung des zusammenhängenden Lebensraumkomplexes der Rothenbachaue insbesondere für Vögel zur Folge und würde zu einer erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigung des Funktionsraumes führen“, erklärte Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.

Das Bauvorhaben stelle einen nicht ausgleichbaren Eingriff nach dem Bundesnaturschutzgesetz dar, weil der Lebensraum im räumlichen und funktionalen Zusammenhang nicht mehr wiederherstellbar sei. Dabei minimiere die mögliche Freihaltung des Bachlaufes den Eingriff nur unwesentlich, weil die Funktion als Ganzes für Wiesen- und Zugvögel nicht gewahrt werden könne, betont der Umweltverband. Uns muss daher klar sein: „Unsere Zukunft ist Natur, nicht Beton“, so die beiden Biologen Immo Vollmer und Günter Hahn. (PM)


Mehr dazu:   Naturschutz  
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