Vermessungsarbeiten auf Grundstücken in Winkelbach
Zur Vorbereitung der Planung für das Vorhaben Ausbau der K10 Ortsdurchfahrt (OD) Winkelbach sind Vorarbeiten / Vermessungsarbeiten auf Grundstücken zu dulden.
Winkelbach. Der Landesbetrieb Mobilität Diez beabsichtigt für den Ausbau der OD Winkelbach Vermessungsarbeiten durchzuführen.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 4a Landesstraßengesetz verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.
Sollten durch die Vorarbeiten Schäden oder dergleichen an Grundstücken entstehen, werden die entsprechenden Eigentümer gebeten, sich an den LBM Diez zur Regulierung des Schadens zu wenden.
Einsprüche gegen ein Betreten des Grundstücks müssen bis spätestens 24. Mai 2021 an den LBM Diez herangetragen werden.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
Die Vermessungsarbeiten werden voraussichtlich im Zeitraum vom 5. Juni 2021 bis zum 19. Juni 2021 durchgeführt. (PM)
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