IHK will mehr Spielraum bei Testpflicht für Außengastronomie
Die neue 21. Corona-Bekämpfungsverordnung ist veröffentlicht. Die Industrie- und Handelskammer Koblenz (IHK) begrüßt im Wesentlichen die Lockerungen, die mit Stufe 2 des Perspektivplans einhergehen. Trotzdem wäre nach Meinung der IHK mehr Spielraum möglich gewesen:
Koblenz. „Für die Außengastronomie hatten wir uns mehr erhofft – zum Beispiel der Wegfall der Testpflicht bei einer Inzidenz unter 50. Dies war in einer Graphik des Landes bereits avisiert worden. Dass nun das Alkoholverbot im Freien gekippt ist, ist zusätzlich hart für die Gastronomen, die sich an Pfingsten über Gäste im Biergarten oder auf der Terrasse gefreut hätten. Die Testpflicht ist und bleibt ein Hemmnis für den Gast", so Karina Szwede, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Koblenz und Geschäftsführerin Unternehmensservice. (PM)
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