Besuchsregelung am Krankenhaus Altenkirchen-Hachenburg ab Dienstag
Die aktuelle Entwicklung der Inzidenzwerte in den beiden Landkreisen Altenkirchen und Westerwald ermöglicht es beiden Krankenhäusern das seit Wochen bestehende Besuchsverbot zu lockern. Ab kommenden Dienstag sind Besuche wieder möglich, wenn auch in eingeschränkter Form und unter strengen Auflagen.
Altenkirchen-Hachenburg. Ab dem 25. Mai gelten folgende Regelungen:
Die Besuchszeit ist auf den Zeitraum von 16 Uhr bis 18 Uhr täglich und auf höchstens eine Stunde und einen Besucher pro Patient und Tag begrenzt.
Beim Betreten des Krankenhauses und während des gesamten Aufenthaltes im Krankenhaus ist grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen. Die Abstandsregeln sind zwingend einzuhalten.
Einlasskontrollen finden auch weiterhin statt. Hierbei ist von Patienten, Besuchern und Begleitpersonen und externen Servicefirmen zwingend einer der folgenden Nachweise vorzulegen:
Impfausweis mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung gegen Covid-19 (als vollständig geimpft gilt man ab dem 15. Tag nach der Zweitimpfung) – hier ist kein Schnelltest nötig
ein negatives Schnelltest-Ergebnis, welches durch eine Teststelle bestätigt wird und das nicht älter als 24 Stunden ist
schriftlicher Nachweis als Covid-genesene Person (wird circa vier Wochen nach Infektion durch das Gesundheitsamt bescheinigt; als genesen gilt, wessen Infektion mindestens 28 Tage bis maximal sechs Monate zurückliegt.) – hier ist kein Schnelltest nötig
Wie bisher dürfen in Hachenburg Väter ihre Partnerinnen zur Geburt des Kindes begleiten.
Weitere Informationen zum Aufenthalt im Krankenhaus und zum Corona-Sicherheitskonzept finden sich auf den jeweiligen Internetseiten der Krankenhäuser www.drk-kh-altenkirchen.de oder www.drk-kh-hachenburg.de. (PM)
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