Stellungnahme Westerwaldkreis „Zurückweisungen Impfzentrum“
In den letzten Tagen ist es im Landesimpfzentrum des Westerwaldkreises in Hachenburg erstmals vermehrt zu Situationen gekommen, in denen Personen, die einen Impftermin beziehungsweise eine Impfeinladung erhalten haben, als noch nicht impfberechtigt zurückgewiesen wurden.
Montabaur/Hachenburg. Hierbei handelte es sich insbesondere um Personen, die sich nach entsprechender Öffnung der Prioritätsgruppe 3 registriert haben. Neben dem Alter (60- bis 69-Jährige) können weitere Voraussetzungen als besondere Gründe den Zugang zur Prio 3 ermöglichen beziehungsweise rechtfertigen wie beispielsweise Vorerkrankungen oder die berufliche Tätigkeit.
Soweit diese besonderen Gründe angegeben beziehungsweise angekreuzt wurden, sind diese im Impfzentrum durch Vorlage entsprechender Nachweise zu belegen. Sowohl bei der Datenerfassung/Registrierung als auch in der übersandten Termineinladung wird explizit darauf hingewiesen, dass diese besonderen Gründe im Impfzentrum nachgewiesen werden müssen.
Daneben gab es bei der Registrierung die Möglichkeit, die Auswahl „Härtefallregelung/-entscheidung“ auszuwählen. So wurde durch einige bei der Anmeldung angekreuzt, dass eine „Einzelfallentscheidung mit einem Bewilligungsbescheid des MSAGD zur Impfpriorisierung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 der Corona-Impfverordnung vorliegt“. Dies hat zur Folge, dass die Personen in der Priorisierung hochgestuft werden und unmittelbare Termine zugewiesen bekommen. Gleiches gilt, wenn man angibt, Kontaktperson einer Schwangeren oder aber Kontaktperson einer pflegebedürftigen Person zu sein. Aktuell haben das Land Rheinland-Pfalz und das MSAGD, die für diese Entscheidungen zuständig sind, nur eine einstellige Anzahl an Härtefallentscheidungen dazu getroffen, da die Hürden dafür sehr hoch sind.
Für das Landesimpfzentrum im Westerwaldkreis stellte sich allerdings aktuell die Situation so dar, dass in der Zeit bis zum 31. Mai noch über 600 Personen die „Härtefallentscheidung“ als besonderen Grund bei der Terminregistrierung angegeben haben.
Da dem Westerwaldkreis vom Ministerium bestätigt wurde, dass keine weiteren Härtefallentscheidungen getroffen wurden, legte dies zunächst die Vermutung nahe, dass die Auswahl angekreuzt wurde, um einen früheren Impftermin zu erhalten.
Allein am gestrigen Tag mussten deshalb über 100 Personen im Landesimpfzentrum in Hachenburg zurückgewiesen werden, weil weder diese besonderen Gründe noch eine Härtefallentscheidung nachgewiesen werden konnten. Dem Westerwaldkreis und den Kolleginnen und Kollegen im Landesimpfzentrum in Hachenburg steht kein Ermessens- oder Entscheidungsspielraum zu, da durch die Impfwilligen die bei der Registrierung angeführten Gründe für die Impfung entsprechend zu belegen und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemäß den Vorgaben des Landes im Impfzentrum zu prüfen sind.
Aufgrund dieser ungewöhnlich hohen Zahl versuchte der Westerwaldkreis jedoch in Abstimmung mit dem Land kurzfristig eine Klärung herbeizuführen. Wie sich im Laufe des Freitagnachmittags herausstellte, kann es bei der Registrierung systembedingt zu einer automatischen Auswahl beziehungsweise Ankreuzen der „Härtefallentscheidung“ gekommen sein.
Zudem erreichten die Verwaltung viele Rückmeldungen, die glaubhaft versicherten, wissentlich keine Erfassung „Härtefallentscheidung“ bei der Registrierung vorgenommen zu haben, sondern nur über die Informationsauswahl nachgelesen zu haben, um was es sich dabei handelt. Beim Verlassen der Maske blieb wohl der Haken gesetzt, ohne dass die registrierende Person dies bemerkte.
Da weder das Land noch der Landkreis zum aktuellen Zeitpunkt eine technische Ursache wie auch eine versehentliche Erfassung zweifelsfrei ausschließen können, hat sich der Landkreis unter Abwägung aller bis dato bekannten Details dazu entschieden, die bereits durch das Land vergebenen Impftermine wie geplant durchzuführen.
Die am 20. Mai aufgrund fehlenden Nachweises einer Härtefellentscheidung zurückgewiesenen Personen werden ebenfalls zeitnah kontaktiert. Dies teilte die Pressestelle der Kreisverwaltung kurz vor Redaktionsschluss mit.
Zur allgemeinen Information:
Jeder Landkreis in Rheinland-Pfalz erhält orientiert an der Einwohnerzahl eine entsprechende Anzahl an Impfdosen pro Woche. Die Kreisverwaltung bittet die Impfberechtigten für die anstehenden Impftermine sicherzustellen, dass die benötigten Bescheinigungen und Nachweise wie gefordert zum Termin mitgebracht werden. Sollte jemand feststellen, dass er fehlerhafte Angaben bei der Anmeldung gemacht hat und diese nicht entsprechend nachweisen kann, wird darum gebeten, diese Termine zeitnah unter www.impftermin.rlp.de zu stornieren und eine neue korrekte Registrierung vorzunehmen. (PM)
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