NI begrüßt schnelles Handeln des Forstamtes Hachenburg
Nach den der NI mittlerweile vorliegenden Informationen handelt es sich als Verursacher der entstandenen Schäden um eine ortsansässige Firma, die sich nicht an die Weisungen des Forstamtes und des Revierleiters gehalten habe, die begonnenen Arbeiten aufgrund der Witterungsbedingungen einzustellen.
Hachenburg. Wir berichteten von der Kritik der NI an den durch die Forstwirtschaft verursachten Schäden im FFH-Gebiet Westerwälder Seenplatte.
Das Forstamt teilt der NI mit, dass der Unternehmer bei einem Gespräch mit dem Forstamt und den zuständigen Behörden darüber informiert worden sei, dass die durchgeführten Arbeiten nicht der "ordnungsgemäßen Forstwirtschaft nach den gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft und den bewährten Regeln der forstlichen Praxis" entsprechen.
Der Waldeigentümer werde Schadensersatz vom Verursacher einfordern, das Forstamt unterstütze bei der Ermittlung des Schadens. Die Untere Naturschutzbehörde prüfe, ob die entstandenen Schäden aufgrund der vorhandenen Schutzverordnungen beziehungsweise des Bodenschutzgesetzes geahndet werden können. Auch das Forstamt prüfe, ob der Vorfall geahndet werden könne. Außerdem sei der Unternehmer als "fachlich ungeeignet" eingestuft worden. Dadurch werde der verursachende Unternehmer für die kommenden drei Jahre bei Vergabeverfahren nach dem geltenden Vergaberecht RLP im Forstamtsgebiet Hachenburg nicht mehr berücksichtigt. Die Schäden an den Rückegassen, so das Forstamt, seien nicht reparabel, deren Nutzung werde nun aufgegeben.
Die NI begrüßt den transparenten Umgang und das schnelle Handeln des Fortsamtes in diesem besonders schweren Fall in einem Naturschutz- und FFH- Gebiet und wird auch selbst Anzeige bei der zuständigen Naturschutzbehörde erstatten. (PM)
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