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Nachricht vom 04.06.2021    

Stadtrat Ransbach-Baumbach bildet Forstrevier „Masselbach-Haiderbach“

Zu Beginn der Sitzung am 12. Mai beschloss der Stadtrat Ransbach-Baumbach dem Organisationsvorschlag des Forstamtes Neuhäusel zur Neuabgrenzung des staatlich betreuten Forstreviers im Bereich der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach und der staatlichen Beförsterung unter der Revierleitung von Revierförster Eckhard Niebisch zuzustimmen.

Symbolfoto: Stadthalle Ransbach-Baumbach

Ransbach-Baumbach. Hinsichtlich der Namensgebung des neuen Forstreviers folgte der Stadtrat der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und schlägt hierzu den Namen „Masselbach-Haiderbach“ vor.

Unter dem nächsten Tagesordnungspunkt stand die Ergänzungswahl zum Umlegungsausschuss an. Die Ergänzungswahl war notwendig wegen einer Personalveränderung im Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus. Die Positionen der oder des Vorsitzenden und der oder des Stellvertreters werden grundsätzlich von der Fachbehörde gestellt. Hierzu wählte der Stadtrat Vermessungsrätin Wiebke Böhm als stellvertretende Vorsitzende in den Umlegungsausschuss der Stadt Ransbach-Baumbach.

Im weiteren Verlauf der Sitzung beschloss der Stadtrat die Anpassung der Friedhofssatzung. Demnach sollen auf dem Friedhof im Stadtteil Ransbach auch Doppelgräber für Muslime angeboten werden. Des Weiteren wurde eine Regelung zum Verbot von Grabmalen und Grabeinfassungen aus Kinderarbeit ergänzt. Die Satzungsänderung wird an dieser Stelle noch bekannt gemacht.

Hiernach diskutierte der Stadtrat ausführlich zum Thema alternative Sitzungsformen während und gegebenenfalls nach der Corona-Krise. Nach der einschlägigen Gesetzesregelung ist es bis zum 31. März 2022 möglich in Notsituationen Beschlüsse im Umlaufverfahren oder Ratssitzungen als Video- oder Telefonkonferenz durchzuführen. Der Stadtrat beschloss derzeit nicht auf Präsenzsitzungen zu verzichten.

Darüber hinaus soll über den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz ein Antrag auf Änderung der Gemeindeordnung gestellt werden, mit dem Ziel, die Befristung der vorgenannten Regelung bis zum 31. März 2022 zu streichen und auf die Voraussetzung der besonderen Situation für Entscheidungen im Umlaufverfahren, beziehungsweise Video- oder Telefonkonferenz zu verzichten.



Unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“ informierte der Erste Beigeordnete Berthold Steudter über die derzeit laufenden Sanierungsarbeiten in und um die Stadthalle. Weiterhin informierte der Vorsitzende über verschiedene Belange.

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt. Unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften informierte der Vorsitzende über die Entscheidungen des Stadtrates in der nichtöffentlichen Sitzung. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hatte der Stadtrat über verschiedene Grundstücksangelegenheiten zu entscheiden. Zunächst beschloss der Stadtrat einen Kaufvertrag über den Erwerb einer Fläche mit einem Nebengebäude im Sanierungsgebiet „Alt-Ransbach“ rückabzuwickeln. Weiterhin wurde beschlossen, Teilflächen für die bereits vorhandene Überbauung der Töpferstraße zum üblichen Preis anzukaufen. Hiernach beschloss der Stadtrat zwei Flurstücke im Bereich des geplanten Industriegebietes „Concordia“ zu erwerben.

Letztlich beschloss der Stadtrat mehrere Wiesengrundstücke im Außenbereich der Gemarkung Ransbach als mögliche Ausgleichsflächen zu erwerben. (PM)


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