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Diskussion über Wildkadaver an Straßen entbrannt
Der Umweltdezernent des Westerwaldkreises erläutert die Rechtslage in der gerade entbrannten Diskussion um Wildkadaver an Straßenrändern. Ab dem Jahr 2011 tritt außerdem eine neue Tollwutverordnung in Kraft.
Region. Während Kadaver von Nutztieren wie Rinder, Schweine oder Schafe in jedem Fall über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden müssen, gilt dies für Wildtiere nur im Falle eines Seuchenverdachts, erklärt Dr. Helmut Stadtfeld, Umweltdezernent des Westewaldkreises, der damit die öffentliche Diskussion um tote Wildtiere an Straßen versachlichen und die geltende Rechtslage zu erläutern will.
Demnach werden derzeit alle Wildschweine aus dem Schweinepest gefährdeten Bezirk, also dem Kreisgebiet nördlich der Autobahnen 3 und 48, zentral gesammelt und einer Laboruntersuchung auf die gefährliche Virusseuche zugeführt. Ab dem kommenden Jahr müssen auch alle verunfallten Füchse, Waschbären und Marderhunde ins Koblenzer Landesuntersuchungsamt gebracht werden. Denn die neue Tollwutverordnung schreibt für diese Tiere eine vorsorgliche Untersuchung auf Tollwut vor, ebenso übrigens für sonstige tot aufgefundene sowie krank oder verhaltensauffällig erlegte Exemplare der genannten Arten. Hierzu ergeht seitens der Kreisverwaltung noch ein Schreiben an die Jäger, in dem auch auf die Entschädigungsregelung eingegangen wird. Im Übrigen können tote Wildtiere unter bestimmten Voraussetzungen in der Natur verbleiben, wo sie eine wichtige Nahrungsquelle nicht nur für Fliegen und Aaskäfer, sondern gerade im Winter für auch für Wildkatzen, Greifvögel, Kolkraben und andere Beutegreifer darstellen.
Stadtfeld stellte aber auch klar, dass bei der Entsorgung von Unfallwild vorrangig Aspekte der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beachten sind. So sollten die Wildkadaver aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht unnötig lange am Straßenrand liegen bleiben, da sie Verkehrsteilnehmer ablenken sowie durch Anlocken von Aasfressern neue Unfallgefahren heraufbeschwören können. Auch sei es der Allgemeinheit nicht zuzumuten, dass die Tierkörper in unmittelbarer Nähe von Wanderwegen oder Ortsrändern abgelegt werden. „Tote Wildtiere, bei denen der Jagdausübungsberechtigte von seinem Aneignungsrecht keinen Gebrauch macht und die nicht vor Ort dem Kreislauf der Natur überlassen werden können, sind von den Bediensteten der Straßenmeistereien einzusammeln und zur Abholung durch den Zweckverband Tierkörperbeseitigung bereitzustellen“, so Stadtfeld. Jüngste Gespräche zwischen der Kreisverwaltung und dem Landesbetrieb Mobilität in Diez haben diese grundsätzliche Verfahrensweise nochmals bestätigt.
Der Kreisdezernent bedauert, dass Teile der Jägerschaft vor dem Hintergrund der Diskussion um die Jagdsteuer kein Unfallwild mehr entsorgen, rät aber zugleich zu einer gewissen Gelassenheit im Umgang mit dem Thema. „Wenn die Jäger darauf achten, dass trotz ihrer Weigerung die Dinge ordnungsgemäß laufen, so ist das völlig in Ordnung. Man sollte aber Einzelfälle nicht dramatisieren“, so der Umweltdezernent.
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