Individualverkehr im Kreis Ahrweiler weiterhin untersagt
Individualverkehr in Dernau, Rech und Bad Neuenahr-Ahrweiler ist bis zum 30. Juli weiterhin untersagt. Anwohner und offizielle Einsatzkräfte sind davon ausgenommen.
Ahrweiler. Der Individualverkehr in den Bereichen Dernau/Rech sowie Bad Neuenahr-Ahrweiler bleibt bis einschließlich 30. Juli 2021 weiterhin per Allgemeinverfügung untersagt.
In der Zeit von 10 bis 18 Uhr dürfen nur Berechtigte in diese Orte mit einem Fahrzeug einfahren. Berechtigt sind Anwohner, Einsatzkräfte sowie Mitarbeiter von Verwaltungsbehörden und der Müllabfuhr. Als Einsatzkräfte gelten auch Mitarbeiter von Unternehmen, die Aufgaben zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der kritischen Infrastruktur und der unverzichtbaren Versorgung der Bevölkerung (zum Beispiel Wasser, Strom, Lebensmittel und Medikamente) wahrnehmen. Als Maßnahme der Müllabfuhr gilt auch die Leerung und Wartung von chemischen Toiletten und Duschkabinen.
Die Straßen sind gemäß der üblichen Verkehrsführung zu befahren, die Einbahnstraßenregelung wird nicht nochmals eingerichtet.
Hier geht es zum Text der Allgemeinverfügung, die wortgleich für alle genannten Orte gilt.
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