Werbung

Nachricht vom 06.08.2021    

Katastrophe Ahrtal: Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungsverfahren ein

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat am 4. August Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe am 14./15. Juli im Ahrtal aufgenommen. Die polizeilichen Ermittlungen hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz übernommen.

Foto: Eckhard Schwabe

Koblenz. Am 14. Juli und in der Nacht zum 15. Juli kam es im Ahrtal zu einer Unwetterkatastrophe, die ihre Ursache in starken und langanhaltenden Regenfällen hatte. Hierdurch schwollen Zuflüsse der Ahr und diese selbst stark an. Es kam zu massiven Überschwemmungen. Durch die tragischen Ereignisse fanden - nach dem derzeitigen Stand - 141 Menschen den Tod, über 700 Menschen wurden verletzt.

Die Staatsanwaltschaft hat aus den ihr zugänglichen Quellen versucht, die Ereignisse am 14./15. Juli vorläufig nachzuvollziehen. Auch wenn dies naturgemäß nicht vollständig möglich war, haben sich hieraus zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass am 14. Juli spätestens ab etwa 20.30 Uhr Gefahrenwarnungen und möglicherweise auch die Evakuierung von Bewohnern des Ahrtals, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht von der Flutwelle betroffen waren, geboten gewesen wären.

Dies - so der Anfangsverdacht - dürfte in einer als fahrlässig vorwerfbaren Begehungsweise offenbar nicht, nicht in der gebotenen Deutlichkeit oder nur verspätet erfolgt sein. Der Anfangsverdacht erstreckt sich weiterhin darauf, dass ein entsprechendes Unterlassen jedenfalls für einen Teil der Todesfälle und der entstandenen Personenverletzungen (mit)ursächlich geworden ist. Eine Auswertung der bei der Staatsanwaltschaft geführten Todesermittlungsverfahren hat insoweit ergeben, dass sich die Todesfälle überwiegend ahrabwärts von Ahrbrück aus mit einem großen Schwerpunkt in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ereignet haben.

In der rechtlichen Gesamtschau hat die Staatsanwaltschaft daher den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung gegebenenfalls im Amt - jeweils begangen durch Unterlassen - bejaht und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses richtet sich derzeit gegen den Landrat des Kreises Ahrweiler, weil dieser nach den Regelungen des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz möglicherweise die Einsatzleitung und alleinige Entscheidungsgewalt hatte. Das Verfahren richtet sich gegen ein weiteres Mitglied des Krisenstabs, das nach den derzeitigen Erkenntnissen die Einsatzleitung zumindest zeitweise übernommen hatte.

Im Rahmen des Verfahrens sind heute bereits Unterlagen und Daten des Krisenstabes des Landkreises Ahrweiler sowie die persönlichen Kommunikationsmittel beider Beschuldigter sichergestellt worden, die auszuwerten sein werden.



Die Staatsanwaltschaft weist eindrücklich darauf hin, dass derzeit lediglich ein Anfangsverdacht besteht, der naturgemäß auf einer mit Unsicherheiten und Lücken behafteten Erkenntnislage beruht. Gerade deshalb und wegen der Dramatik der Ereignisse und der schrecklichen Folgen, die diese gehabt haben, betont die Staatsanwaltschaft die hinsichtlich der Beschuldigten bestehende Unschuldsvermutung in besonderer Weise.

Die zu führenden Ermittlungen werden vermutlich einige Zeit in Anspruch nehmen, sodass mit schnellen Ergebnissen nicht zu rechnen ist. Für Hinweise aus der Bevölkerung bleibt auch künftig die folgende Mailanschrift freigeschaltet: unwetter.stako@genstako.jm.rlp.de.

Rechtliche Hinweise:
Wegen fahrlässiger Tötung macht sich gemäß § 222 des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar, wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht. Die Tat ist mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.

Gemäß § 229 StGB wird wegen fahrlässiger Körperverletzung bestraft, wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht. Dieses Delikt ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht. Die fahrlässige Körperverletzung wird gemäß § 230 StGB nur auf Antrag des oder der Geschädigten verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Nach § 340 Absatz 3 StGB gilt § 229 StGB auch für die fahrlässige Körperverletzung im Amt entsprechend; eines Strafantrags oder der Bejahung eines besonderen öffentlichen Interesses bedarf es insofern jedoch nicht.

Wer es unterlässt, einen zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehörenden Erfolg abzuwenden, ist gemäß § 13 StGB nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.

Die Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen auf, wenn sie zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür hat, dass eine verfolgbare Straftat begangen worden ist, § 152 Abs. 2 StPO. Der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitet, bedeutet mithin nicht, dass ein Tatnachweis erbracht worden wäre oder es zu einer Anklageerhebung oder gar Verurteilung kommen wird. Für Beschuldigte gilt vielmehr uneingeschränkt die volle Unschuldsvermutung
(PM)



Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Theaterstück „Die große Nein-Tonne“: Kinder stärken und schützen

Hachenburg. Das Theaterstück drehte sich um die Frage: "Was gehört in die große Nein-Tonne?" Zusammen mit den Darstellern ...

Massenkarambolage auf winterglatter Autobahn: Sieben Fahrzeuge betroffen

Region. Gegen 23 Uhr kam es zwischen den Anschlussstellen Ransbach-Baumbach und Dierdorf zu einem Verkehrsunfall mit sieben ...

Neuer Headcoach der Fighting Farmers Montabaur: Tino von Eckardt tritt am 1. Dezember an

Montabaur. Der A-Lizenz-Trainer Tino von Eckardt bringt eine beeindruckende Karriere von 40 Jahren als Spieler und Trainer ...

Mehrere Verkehrsunfälle in Westerburg - Drogenbeeinflussung und unangepasste Bereifung als Ursache

Region. Gegen 12.15 Uhr kam es zu einem Unfall auf der K34 zwischen Hof und Stein-Neukirch. Ein 21-jähriger Mann verlor in ...

Unfall durch Schneeglätte und Sommerreifen - E-Auto erfordert aufwendige Bergung

Wittgert/Wirscheid. Um 23.50 Uhr kam es auf der L 306 zwischen Wittgert und Wirscheid zu einem Verkehrsunfall. Der allein ...

Apfel oder Kapsel - Verbraucherzentrale klärt auf, was wirklich in Nahrungsergänzungsmitteln steckt

Region. In diesem 90-minütigen Web-Seminar gibt Katrin Deußen, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, ...

Weitere Artikel


Westerwald-Wander-Tipp: Auf Druidenpfaden beim Druidenstein Rundwanderweg

Kirchen. Viele Mythen und Sagen ranken sich um den in Kirchen gelegenen Druidenstein, welcher zu den Naturdenkmälern in Rheinland-Pfalz ...

Junger Eitelborner holt ersten Saisonsieg für RSC Betzdorf

Region. Auf der, für ein Gravelrennen, technisch anspruchsvollen Strecke waren insgesamt 56 Kilometer auf drei Runden á 18,7 ...

Spendenaufkommen rückläufig - DRK-Blutspendedienst bittet Bürger der VG Hamm um Hilfe

Roth/Kreis Altenkirchen. Zuletzt rief der DRK-Blutspendedienst Rheinland-Pfalz und Saarland in der regionalen sowie in der ...

Neuer Vorstand für die SPD in Rennerod

Rennerod. Die SPD in Rennerod wird künftig durch eine Doppelspitze vertreten. Die Mitglieder wählten als neue gleichberechtigte ...

Hachenburger Brauerei: Lob für Gemeinwohlorientierung und Pläne zur Klimaneutralität

Hachenburg. Die Führungskräfte der Brauerei und der Geschäftsführer Jens Geimer empfingen sie ganz herzlich und zeigten detailliert ...

Stöffel-Park: Jazz we can - Das Dschungelbuch

Enspel. Auf der Open-Air-Bühne im Stöffel-Park findet am Samstag, 14. August, 18 Uhr, ein ganz besonderes Projekt statt, ...

Werbung