Straßenausbau: Wiederkehrende Beiträge werden flächendeckend eingeführt
Haus- und Grundstücksbesitzer werden ab 2024 häufiger zur Kasse gebeten. Dann nämlich müssen sie sich anteilig nicht nur an der Finanzierung des Straßenausbaus entlang des eigenen Grundstückes beteiligen, sondern mitunter an allen Ausbaumaßnahmen im eigenen Ort.
Montabaur. Die Kommunen in Rheinland-Pfalz sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 1. Januar 2024 wiederkehrende Beiträge (WKB) im kommunalen Straßenausbau einzuführen. Damit wird das bisherige System der Einmalbeiträge abgelöst.
Diese Umstellung ist eine große Herausforderung für die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, denn es müssen alle Straßen und Grundstücke in den bebauten Lagen der Ortsgemeinden und der Stadt systematisch erfasst, mit den Bebauungsplänen abgeglichen und schließlich Abrechnungsgebiete festgelegt werden. Vielfältige rechtliche und planerische Fragen sind zu klären.
Dazu ist erhöhter Personalaufwand erforderlich. Der Verbandsgemeinderat hatte sich mit dem Thema befasst und schließlich die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt.
WKB im Vergleich zu Einmalbeiträgen
In Rheinland-Pfalz sind alle Städte und Gemeinden gesetzlich verpflichtet, Anliegerbeiträge für den Ausbau ihrer Verkehrsanlagen zu erheben. Verkehrsanlagen sind öffentliche Straßen, Wege oder Plätze. Unter dem Begriff Ausbau versteht man die Erneuerung, Erweiterung, Verbesserung oder den Umbau von bereits erstmals hergestellten Verkehrsanlagen. Anlieger sind die Eigentümer, deren Grundstücke an der entsprechenden Verkehrsanlagen liegen. Bisher wurden die Anlieger in der Verbandsgemeinde (VG) Montabaur – so wie in weiten Teilen des Landes - über den sogenannten Einmalbeitrag an den Ausbaukosten beteiligt.
Hierbei ist der Beitrag für den Ausbau einer einzelnen Straße lediglich von den Anliegern der jeweiligen Verkehrsanlage zu zahlen. Das kommt zwar nur alle 20 bis 50 Jahre vor, kann dann jedoch einmalig zu hohen Beträgen führen.
Bei beiden Systemen werden die Baukosten nach einem bestimmten Schlüssel zwischen der Ortsgemeinde oder Stadt und den Anliegern aufgeteilt. Ausgangspunkt für die Berechnung des Anliegeranteils ist die Grundstücksfläche. Dies gilt sowohl beim Einmalbeitrag als auch bei den WKB.
Jedoch zahlen bei den WKB alle Anlieger des gesamten Abrechnungsgebietes (häufig ist dies die ganze Ortslage) immer dann, wenn eine beliebige Verkehrsanlage innerhalb des Abrechnungsgebietes ausgebaut wird. So könnten die WKB im Bedarfsfall jährlich anfallen.
Da die Ausbaukosten jedoch auf alle Anlieger eines Abrechnungsgebiets verteilt werden, sind die Beitragsbelastungen für den Einzelnen vergleichsweise gering. Das System der WKB gilt deshalb als solidarisch und sozialverträglicher.
Die Ausgangslage
Auf Landesebene wurde die flächendeckende Einführung der WKB lange politisch diskutiert. Nach der Landtagswahl im März setzte die neue Landesregierung ihr Vorhaben um: Nun müssen alle Kommunen bis Jahresbeginn 2024 die WKB verpflichtend umsetzen, sofern dies noch nicht geschehen ist.
„Ab diesem Datum dürfen wir keine Maßnahmen mehr mit Einmalbeiträgen abrechnen“, stellte Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich vor dem VG-Rat klar. In der VG Montabaur haben die Ortsgemeinden Görgeshausen und Eitelborn bereits das System eingeführt, so dass der Verwaltung schon Erfahrungswerte vorliegen. „Deshalb wissen wir, welche enorme Aufgabe jetzt vor uns liegt, wenn wir die WKB flächendeckend in allen Ortsgemeinden und der Stadt einführen“, so der Verwaltungschef.
Projektschritte
Die enorme Aufgabe beginnt mit der Grundlagenarbeit. Zunächst muss eine passende Software angeschafft und installiert werden, die mit dem Geoinformationssystem (GIS) des Landes kompatibel ist. Diese Software muss dann mit den Daten über die gut 25.000 Flurstücke gefüttert werden, die es in den bebauten Ortslagen der VG gibt. Dazu gehören Daten wie Größe, Bebauung, Nutzung (Wohnen oder Gewerbe), Eigentumsverhältnisse und Beitragspflicht. Sie müssen teils vor Ort überprüft und mit bereits vorliegenden Daten abgeglichen werden.
Außerdem muss ein Abgleich mit dem jeweiligen Bebauungsplan erfolgen. Davon gibt es im VG-Gebiet mehr als 300 Stück, die zusammen rund 1.200 mal geändert wurden. Ein Teil davon ist schon Jahrzehnte alt, liegt nur in Papierform vor und muss nun zur weiteren Verarbeitung digitalisiert werden.
Dort, wo es keinen Bebauungsplan gibt, muss jedes Flurstück einzeln bewertet werden. Auch muss erfasst werden, wer in den letzten Jahren bereits Einmalbeiträge gezahlt hat und deshalb für eine gewisse Zeit von den WKB befreit bleibt. „Wir müssen durch alle Straßen gehen, uns alles ansehen und dokumentieren. Nur so können wir Rechtssicherheit erlangen – für die Bürger und für uns als Verwaltung“, fasst Bürgermeister Richter-Hopprich das Ziel dieses Arbeitsschrittes zusammen.
Schließlich müssen die einzelnen Abrechnungsgebiete abgegrenzt und die Gemeindeanteile für die jeweiligen Abrechnungsgebiete festgesetzt werden. Dabei werden die Ortsgemeinderäte und der Stadtrat mitarbeiten, denn diese Gremien müssen vor der Erhebung der WKB eine entsprechende Satzung beschließen.
Weitere Schritte sind die Widmung aller öffentlichen Verkehrsanlagen, die Kommunikation mit den Grundstückseigentümern und schließlich die Ausstellung der ersten Beitragsbescheide.
Umsetzung
Die Beiträge für den Straßenausbau werden in der Verwaltung im Sachgebiet Straßenbau berechnet und erhoben. Die Mitarbeiter können ein Projekt wie die flächendeckende Einführung von WKB nicht nebenher stemmen, zumal ja laufende Baumaßnahmen nach dem bisherigen System der Einmalbeiträge zu Ende gebracht werden müssen.
Deshalb wird kurzfristig im Sachgebiet Straßenbau eine neue Vollzeitstelle geschaffen. Zusätzlich wurden zwei Fachbüros beauftragt, das Projekt zu begleiten, damit alle Schritte rechtssicher abgearbeitet und Detailfragen im laufenden Verfahren geklärt werden können.
Dieses Maßnahmenpaket einschließlich Anschaffung der Software hat der VG-Rat beschlossen. Die Aufträge wurden in der Zwischenzeit für eine Gesamtsumme von rund 480.000 Euro vergeben. Die Büros starten bereits in Kürze mit den Grundlagenermittlungen.
Das Land wird Zuschüsse für die Einführung der WKB an die VG in Höhe von rund 200.000 Euro zahlen. Die übrigen Kosten werden für die Laufzeit des Projektes bis Ende 2023 aus Haushaltsmitteln der VG gedeckt. Sie werden nicht auf die Anlieger umgelegt. (PM)
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