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Nachricht vom 11.08.2021    

Flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Ausbaubeitrages

Die Verbandsgemeinde Rennerod setzt die gesetzlichen Vorgaben schnell um und legt ihren Ortsgemeinden die erarbeiteten Satzungen zum wiederkehrenden Ausbaubeitrag (WKB) zur Beschlussfassung vor.

Bauamtsleiter Markus Schmiedl, Bürgermeister Gerrit Müller (v.l.) (Foto: VG Rennerod)

Rennerod. Das Ziel der Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod war es von Anfang an, die gesetzlichen Vorgaben der Landesregierung zur flächendeckenden Einführung des wiederkehrenden Beitrages in ganz Rheinland-Pfalz so schnell wie möglich umzusetzen.

Dieses Ziel war angetrieben von dem Wissen, dass es nur wenige Fachbüros gibt, auf deren externe Unterstützung für die sehr umfangreichen Bewertungs- und Umstellungsarbeiten zurückgegriffen werden kann. Da die Landesregierung in einer sehr schnellen und mit wenig Vorlauf versehenen Gesetzesänderung des Kommunalabgabengesetzes die Kommunen unter enormen Handlungsdruck gesetzt hatte und der Verwaltungsaufwand zu der Bewertung und Erfassung vieler, tausender Beitragsgrundstücke enorm hoch ist, sagte die Landesregierung einen gesetzlich verankerten Landeszuschuss in Höhe von 5 Euro je Einwohner zu. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die entsprechenden Beitragssatzungen bis zum 31. Dezember 2023 Rechtskraft erlangen.

In Anbetracht der Tatsache, dass mit Blick auf die wenigen externen Fachbüros und die vielen rheinland-pfälzischen Gemeinden wohl Angebot und Nachfrage in der Zeit bis zum 31. Dezember 2023 stark auseinanderklaffen, wird es für einige Gemeinden schwer sein, diese gesetzliche Frist einzuhalten, um die Zuschüsse tatsächlich abgreifen zu können.

Dass sich dieses Missverhältnis von Angebot und Nachfrage und vollen Auftragsbüchern bei den Fachbüros nach den Gesetzen der freien Marktwirtschaft sicher nicht positiv auf die Bewertungskosten auswirkt, war ein weiterer Aspekt für die Verwaltung in der Reihe der rheinland-pfälzischen Gemeinde möglichst weit vorne zu stehen.

Nicht zuletzt erhofft man sich seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod aber auch im Interesse der Ortsgemeinden durch schnelles Verwaltungshandeln bei der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsumstellung auch einen Vorteil in den ersten Jahren bei der tatsächlichen Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen, da der Straßenbausektor relativ entspannt sein dürfte, bis ein Großteil der rheinland-pfälzischen Gemeinde auf WKB umgestellt hat und wieder über Satzungsrecht und somit über ein Refinanzierungsinstrument für Ausbaukosten verfügt.



Man ist in Rennerod sehr zufrieden, dass man allen von der Umstellung betroffenen Gemeinden so zeitnah eine WKB-Satzung zur Beschlussfassung vorlegen konnte. Bis auf eine Ortsgemeinde können nun alle Gemeinden beschließen. In dieser Gemeinde wird momentan eine bereits bautechnisch abgeschlossene Ausbaumaßnahme der Nebenanlagen in der Ortsdurchfahrt noch über Einmalausbaubeiträge abgerechnet. Die Gemeinschaftsmaßnahme mit dem LBM Diez an einer Landesstraße war bereits voll im Gange, als die kurzfristige Gesetzesänderung des Landes beschlossen wurde.

Rennerod sammelte bereits Erfahrungen mit dem WKB in neun Ortsgemeinden
Es war sicherlich ein Vorteil für die Verwaltung, bereits seit den 1990iger Jahren mit insgesamt neun von 23 Ortsgemeinden über ausreichend Erfahrungen in der Anwendung des WKB zu verfügen, um sich somit schnell den Anforderungen an eine funktionierende WKB-Abrechnung und den erforderlichen Umstellungsarbeiten bewusst zu sein.

Die Abrechnungsgebiete stehen und die Bewertung sämtlicher beitragspflichtiger Grundstücke wird voraussichtlich im Laufe des Septembers abgeschlossen.
Außerdem kann das über lange Jahre bewährte Beitragsabrechnungsprogramm genutzt werden.

Eine zielgerichtete Erfassung der Daten in kompatiblen Datenformaten ermöglicht es nun in einem automatisierten Verfahren die vielen tausend Grundstücke in das Beitragsabrechnungsprogramm zu integrieren und erspart somit erheblichen Erfassungsaufwand.

Damit voraussichtlich ab dem 01.Januar 2022 auf Grundlage der neuen WKB-Satzungen auch rechtssichere Veranlagungen durchgeführt werden können, werden in einem weiteren Schritt noch die zum Anbau bestimmten Verkehrsanlagen in den jeweiligen Abrechnungsgebieten dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Viel Aufwandsbewältigung neben dem eigentlichen Tagesgeschäft der Bauverwaltung und rechtzeitige, strategische Überlegungen vor Beginn der Umstellungsarbeiten versetzen die Verwaltung und somit die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rennerod schon bald in die Lage im Sinne einer ordnungsgemäßen Verkehrssicherung ausbaubedürftige Straßen auszubauen und die Kosten dafür durch Umlage auf das „ganze Dorf“ zu refinanzieren. (PM)



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