Persönliche Arbeitslosmeldung ab 1. September wieder Pflicht
Trotz steigender Coronazahlen läuft die Ausnahmeregelung ab, sich ohne persönliches Erscheinen arbeitslos melden zu dürfen. Eine persönliche Arbeitslosmeldung ist ab dem 1. September wieder Pflicht.
Westerwaldkreis. Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten sich betroffene Bürger ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September muss dies verpflichtend wieder persönlich in der zuständigen Agentur für Arbeit geschehen.
Diese Regelung gilt bundesweit, also auch im Bereich der Agentur für Arbeit Montabaur (Westerwald- und Rhein-Lahn-Kreis). Die aktuellen Öffnungszeiten stehen hier.
Viele Anliegen lassen sich dennoch auch weiterhin über die digitalen e-Services der Bundesagentur für Arbeit erledigen. Auskunft und Infos gibt es unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 4 5555 00 und der lokalen Hotline 02602 123 700.
(PM)
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