Änderungen bei Regeln für Kurzarbeitergeld
Während der Finanz- und Wirtschaftskrise konnten zahlreiche Unternehmen mit Hilfe von Kurzarbeit Arbeitsplätze sichern und damit die wertvollen Kenntnisse und Erfahrungen teils langjähriger Mitarbeiter in den Betrieben halten. Jetzt gibt es allerdings Änderungen bei den Regelungen zu den Transfermaßnahmen. Darauf weist die Agentur für Arbeit in Montabaur hin.
Montabaur. Obwohl viele Firmen die Krise gut überstanden haben, gibt es laut Arbeitsagentur jedoch immer noch Unternehmen, die mit den Folgen der Krise kämpfen. Betriebe, die in größerem Umfang Personal entlassen müssen, können Transferleistungen erhalten. Mit ihnen sollen die betroffenen Arbeitnehmer schnellstmöglich eine neue Beschäftigung finden; so kann Arbeitslosigkeit vermieden werden.
Im neuen Jahr gibt es Änderungen bei Transfermaßnahmen und Transfer-Kurzarbeitergeld, so die Agentur für Arbeit:
• Die Betriebsparteien müssen sich im Vorfeld der Verhandlungen zu einem Sozialplan oder Interessenausgleich von der Arbeitsagentur über die Förderung von Transfermaßnahmen und Transfer-Kurzarbeitergeld beraten lassen.
• Betroffene Arbeitnehmer müssen sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, bevor sie in eine Transfergesellschaft wechseln.
• Bei Transfermaßnahmen werden künftig nur noch die erforderlichen und angemessenen Maßnahmekosten zur Hälfte erstattet. Dies orientiert sich an bundesweiten Durchschnittskostensätzen.
• Bei der Festlegung der Qualifizierungsangebote muss die Agentur für Arbeit beteiligt werden.
Nähere Infos gibt es bei Melanie Witkowski, Koordinatorin für Transferleistungen bei der Arbeitsagentur Montabaur, Telefon 0 26 02 / 12 31 50.
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