Pressemitteilung vom 26.09.2021
Naturschutzinitiative gegen Umgehungen Kircheib, Weyerbusch und Helmenzen
Derzeit untersucht der Landesbetrieb Mobilität Realisierungsmöglichkeiten von drei Umgehungsstraßen bei Kircheib, Weyerbusch und Altenkirchen-Helmenzen. Die Naturschutzinitiative lehnt die Planungen entschieden ab. In einem Pressestatement begründet der Verein wieso – und macht Alternativvorschläge.
Region. Seit über einem Jahr laufen Untersuchungen des Landesbetrieb Mobilität zu Realisierungsmöglichkeiten von drei Umgehungsstraßen bei Kircheib, Weyerbusch und Altenkirchen-Helmenzen. Die Naturschutzinitiative (NI) lehnt diese Planungen ab und plädiert für einen zurückhaltenden Ausbau entlang der bestehenden Streckenführung. Der Verein schreibt in einem entsprechenden Pressestatement gar von „nicht zu verantwortenden Naturzerstörungen“, die aus seiner Sicht die Umgehungen mit sich bringen würden.
Aktuell hat sich hiergegen auch die „Bürgerinitiative gegen B8-Umgehungen Weyerbusch“ gebildet, die letztes Wochenende zu einem Informationstag einlud. Für die NI fasste Naturschutzreferent Immo Vollmer die Position der NI zusammen.
Demnach stehen für den Verein die „abzusehenden Umweltzerstörungen“ der geplanten Ortsumgehungen in keinem Verhältnis zu dem gewünschten Nutzen. Die Planungen von B8-Ortsumgehungen bei Kircheib, Weyerbusch und Altenkirchen-Helmenzen werden deshalb von der NI abgelehnt.
Die vermeintlichen Umweltzerstörungen beträfen besonders den Verlust an Fläche, die Zerstörung an Funktionsbe¬ziehungen und eine erhebliche Störung des Naturhaushaltes. Umweltkatastrophen wie die Überschwem¬mungen 2021 und der katastrophale Artenrückgang hätten gezeigt, dass ein weiterer Rückgang an Biotopfläche, an Retentionsfläche und an klimaaktiver (CO2-bindender) Oberfläche nur noch Zwangslagen vorbehalten sein sollten, die hier nicht bestünden.
Um die unbefriedigende Verkehrssituation auf der B8 zu entschärfen, würde es der NI zufolge mehr Sinn machen, an die bestehenden Strecken zwischen den Siedlungen eine (wechselnde) Überholspur anzugliedern, damit sich dort der Verkehr in gewissen Abschnitten risikolos wieder sortieren könne. Eine Trassenverbreiterung sei in der Regel nicht mit den negativen Auswirkungen verbunden wie ein Straßenneubau.
„Der Sinn der geplanten Ortsumgehungen ist auch für den Menschen stark zu hinterfragen“, schreibt die NI weiter. Hier hätten sich die Nutzungen in der Vergangenheit auf die stark befahrene Straße ausgerichtet.
Die Betriebe, die von der Straße profitierten, lägen an der Straße – die Wohnbebauung sei eher nach Außen gerichtet. Hier sei auch der Raum zur Naherholung. „Die Umgehungsstraße krempelt das um und dürfte deshalb meist nicht im Sinne der dort lebenden Menschen sein“, befürchtet die NI. Geschäfte, Betriebe und Restauration würden aufgeben. Zudem werde zusätzlicher Verkehr erzeugt, weil die Bürger in die nächsten Zentren etwa zum Einkaufen fahren müssten.
Bezogen auf die drei Ortsumfahrten bringt die NI auf Grundlage des bisherigen Wissensstandes und eigener naturschutzfachlicher Erfassungen folgende Punkte vor:
Ortsumgehung Kircheib
Alle Varianten Ortsumgehung Kircheib beeinträchtigen aus Sicht der NI „in starkem Ausmaß Räume, die für das FFH-Gebiet Leuscheid / NSG Kircheib eine herausgehobene Bedeutung haben“. Die etwa 1,4 Kilometer sei lange Ortsdurchfahrt geradlinig. Der Verkehr komme laut NI dort nie zum Stillstand, sondern werde für zwei bis drei Minuten auf das Ortsniveau kurz heruntergeregelt. Östlich am Leuscheid-Anstieg bestehe wieder eine zweispurige Verkehrsführung. Die zeitliche Verzögerung innerhalb der betrachteten Gesamtlänge Hennef-Herborn sei irrelevant.
Es liege der NI kein Mehrwert für die Bürger vor. Das Straßendorf Kircheib sei an die Straßenbelastung angepasst. Der Verein befürchtet, dass die Auswirkungen auf die Natur nicht ausgleichbar sein werden. Auch würden bei jeder Variante „erhebliche, nicht kompensierbare Verschlechterungen auf Schutzgüter des FFH-Gebietes gesehen. Dabei dürften Habitate nach FFH-Richtlinie wie Niedermoore, vegetationsreiche Stillgewässer oder magere Glatthaferwiesen erheblich geschädigt oder vernichtet werden“. Dazu kämen als weitere geschützte Biotope wie schutzbedeutsames Feucht- und Magergrünland sowie Feuchtwälder.
Es sei mit der Zerschneidung von Funktionsbeziehungen und Unterschreitungen notwendiger Mindestgrößen von Habitaten von Tierarten durch Fragmentierung zu rechnen. Besonders der eher kleine Offenlandlebensraum nördlich Kircheib verkrafte keine Straße. Im südlichen Bereich werde aber in einen bisher großen zusammenhängenden Grünlandverbund mit Bedeutung für Wiesenvögel oder dem Rotmilan stark eingegriffen.
Ortsumgehung Weyerbusch
Auch dieses Projekt betrachtet die NI kritisch und als nicht erforderlich. „Dieses vor allem aus Gründen des Biotop- und Landschaftsverlustes und der Zerstörung ökologischer Zusammenhänge auch zwischen dem FFH-Gebiet und dem Umland.“
Für Weyerbusch bestehe der NI zufolge ebenfalls „ein sehr fragwürdiger sozioökonomischer Nutzen“, was zu Verschlechterungen im Ortsgefüge führen könne. Es sollten vor einer Weiterplanung die Auswirkungen der aktuell durchgeführten Optimierungen (Haarnadelkurve Hasselbach) abgewartet werden.
Insgesamt sei eine strukturreiche Kulturlandschaft mit Grünlandschwerpunkt betroffen. Die nach Straßenbau verbliebenen Landschaftsräume würden „voraussichtlich sehr stark in ihrer Leistungsfähigkeit geschädigt, so dass Arten verschwinden“.
„Die verbliebenen Grünland- und Offenlandräume zwischen Siedlung und Straße beziehungsweise zwischen Straße und Wald dürften vielerorts nicht mehr den Minimalanforderungen anspruchsvollerer Arten wie dem Rotmilan genügen“, schreibt die NI. Zerschneidungswirkungen seien hier nicht aufzufangen. Die Leitart Rotmilan komme um Weyerbusch noch in guter Dichte vor. Es bestehe allerdings das Risiko einer Verschlechterung der lokalen Population.
Mit hoher Beeinträchtigung sei bei Vogelarten (auch weiteren Tiergruppen) der strukturreichen Kulturlandschaft, der Feldflur und des Feuchtgrünlandes zu rechnen.
Es würden der NI zufolge Feuchtwald und Heiderelikte östllich Weserbusch beansprucht, die als wichtige Trittsteinbiotope in der Biotopvernetzung zum nahen FFH-Gebiet „Leuscheider Heide“ angesehen würden. Auch für größere Wildtiere wie Wildkatze seien erhebliche Verschlechterungen im Biotopverbund zu befürchten.
Ortsumgehung Helmenzen
Die NI lehnt die Pläne zur Verbesserung der Durchgängigkeit der B8 mittels einer Umgehungsstraße mit Brückenbauwerk bei Helmenzen ebenfalls ausdrücklich ab. Es bestünden schutzbedeutsame Vorkommen von zahlreichen seltenen Tier- und Pflanzenarten. Das zu querende Ölferbachtal sei äußerst naturschutzbedeutsam und werde deshalb als Prioritätsfläche in der Planung vernetzter Biotope Rheinland-Pfalz eingestuft. Die Vernetzungsfunktion des Ölferbachtals sei von regionaler Bedeutung für den Naturhaushalt. Auch für Zugvögel bestünden wichtige Rastplätze.
Es bestehe hier eine noch ausgeglichene Grünland-Acker-Wald-Verteilung um eine Tallandschaft mit extensivem Nutzungscharakter. „All dieses ist mit dem Bau einer Umgehungsstraße unvereinbar. Die zu erwartenden Schäden an Natur und Landschaft stehen in keiner Relation zu dem hiermit erzielten Gewinn“, schreibt die NI.
Der Verein weist auch den aus seiner Sicht Erholungswert des Ölferbachtals hin, da hierfür der talparallele Weg zwischen Oberölfen bis Wölmersen - mit der Anbindung vom Friedhof Helmenzen aus - vertieft von vielen Bürgern der gesamten Verbandsgemeinde Altenkirchen genutzt werde.
Abschließend kündigt die NI an, sich auch weiterhin kritisch in die Planungen einzubringen. (Pressemitteilung/Redaktion)
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