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Nachricht vom 19.01.2011    

Landrat begrüßt Beschluss des OVG zum Länderfinanzausgleich

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) hält den Finanzausgleich des Landes für das Jahr 2007 für verfassungswidrig und hat die Klage des Landkreises Neuwied gegen das Land wegen zu geringer Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2007 dem Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vorlegt. Eine Entscheidung, die der Landrat des Westerwaldkreises, Achim Schwickert, ausdrücklich begrüßt.

Westerwaldkreis. „Das Gericht bringt auf den Punkt, was von Seiten der Kommunen schon seit langer Zeit – allerdings erfolglos – festgestellt und eingefordert wird. Nämlich, dass seit Jahren den Kommunen ständig kostenintensive Aufgaben übertragen werden, ohne dass diese dafür eine angemessene Finanzausstattung erhalten. Kurz gesagt: Bund und Land bestellen, aber die Kommunen müssen zahlen“, kommentiert Landrat Achim Schwickert (CDU) das OVG-Urteil mit einiger Genugtuung.

Im Fall des Kreises Neuwied kam das OVG zu der Einschätzung, die im Jahre 2007 den Landkreisen gewährten Schlüsselzuweisungen stünden mit der in der Landesverfassung enthaltenen Garantie einer angemessenen kommunalen Finanzausstattungsgarantie nicht in Einklang. Es hat deshalb das Verfahren im Rechtsstreit ausgesetzt und dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die Regelungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes über die Schlüsselzuweisungen zur abschließenden verfassungsrechtlichen Entscheidung vorgelegt.

Aus Sicht des OVG-Senats hat das Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2007 gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch der Kommunen auf eine angemessene Finanzausstattung verstoßen. Das betrifft in erster Linie ungebremst wachsende Ausgaben für soziale Pflichtaufgaben. Diese wiederum basieren auf Gesetzen, die Bund und Land auf den Weg gebracht haben. Für die Richter ist der Fall klar:

Die Finanzsituation der Gesamtheit der Landkreise sei seit Jahren von höheren Ausgaben als Einnahmen gekennzeichnet. Die Gesamtverschuldung habe sich von mehr als 663 Millionen Euro im Jahre 1990 auf 1,67 Milliarden Euro erhöht. Ursache dieser Entwicklung sind nach Auffassung des Gerichts in erster Linie die Sozialausgaben, die 1990 rund 253 Millionen Euro betrugen und sich bis 2007 auf mehr als eine Milliarde Euro vervierfacht hätten.



Mit diesem Anstieg, so das OVG, hätten die Schlüsselzuweisungen auch bei Berücksichtigung der angespannten Finanzsituation des Landes (Gesamtschuldenstand im Jahre 2007: mehr als 27 Milliarden Euro) nicht angemessen Schritt gehalten. Denn während die Sozialausgaben der Landkreise von 1990 bis 2007 um 325 Prozent gestiegen seien, habe das Land im gleichen Zeitraum die Schlüsselzuweisungen lediglich um 27 Prozent erhöht. Damit habe es gegen den Grundsatz der Verteilungssymmetrie verstoßen.

„Zur Lösung des Problems wird es nicht reichen, dass das Land hinsichtlich der Ursachen allein auf den Bund verweist. Schließlich hat auch das Land den Kommunen eine ganze Reihe von Aufgaben übertragen, ohne für eine ausreichende Finanzausstattung zu sorgen. Ich erinnere nur an die Schülerbeförderung bei der der Westerwaldkreis jährlich rund drei Millionen Euro netto zuschießen muss“, meint Landrat Achim Schwickert.

Die gerichtliche Entscheidung, so Schwickert, gebe Anlass zur Hoffnung, dass am Ende Aufgaben und Finanzverhältnisse so geordnet werden, dass die Kommunen auch überleben können.


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